Hallo
Ich hatte bereits fristgerecht meinen Handyvertag bei DeutschlandSIM zu Ende Juni gekündigt.
Da ich das genaue Kündigungsdatum nicht mehr wusste, wollte ich in der Service Welt von DeutschlandSIM unter "Kündigung" nachschauen, wann genau der Vertrag
endet. Hier befand sich allerdings auch ein Button mit der Aufschrift "Jetzt Kündigung zurücknehmen". Diesen Button klickte ich irrtümlicher Weise an und dadurch hat sich der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich die Rücknahme der Kündigung widerrufen?
Bin für alle Antworten dankbar.
Rücknahme der Kündigung eines Handyvertrages
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wie will man denn den Irrtum einem Gericht bei so deutlicher Beschriftung erklären?
Blindenhund war mal aufs Klo?
Da wird man schon sehr detailliert darlegen müssen, wie das so gekommen ist.
Wobei mir das
Zitat:Jetzt Kündigung zurücknehmen". Diesen Button klickte ich irrtümlicher Weise an und dadurch hat sich der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert.
merkwürdig vorkommt.
War da denn die reguläre Kündigungsfrist schon abgelaufen oder noch nicht?
Ja, die Kündigungsfrist war bereits abgelaufen.
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Das ist schlecht, denn dann bedeutet die Rücknahme tatsächlich, das der Vertrag verlängert wurde.
Ansonsten kann man zwar mit "Irrtum" anfechten, nur wie gesegt, da benötigt man schon eine verdammt gute Begründng.
Und ein Widerruf meiner Willenserkärung den Vertrag zu verlängern ist wahrscheinlich auch nicht möglich, da es sich um keinen neuen Vertrag handelt oder?
Liegt eine Kündigungsbestätigung vor?
Ja die liegt vor.
Soweit mir bekannt, gibt es juristisch keine Rücknahme einer Kündigung. Wo steht das im BGB?
Kündigung + Bestätigung = Ende des Vertrages gemäß Kündigungsbedingungen. Ende, Punkt.
Jetzt bist Du auf den blöden Button gekommen. Widerspricht vermutlich der Buttonlösung für Neubestellungen. Außerdem hast du den a) versehentlich und b) unbeabsichtigt/unbemerkt betätigt. Ich würde nur nachfragen warum der Vertrag nicht mehr auf gekündigt steht. Auf die Kündigung würde ich bestehen. Wenn die was mit Rücknahme argumentieren, dann würde ich ehrlich darauf hinweisen wenn, dann nicht beabsichtigt (irrtümlich) auf das Feld gekommen zu sein(abstreiten einer Willenserklärung). Nach einer Kündigung müsste die "Rücknahme" den gesetzlichen Anforderung der Buttonforderung entsprechen, da es im Prinzip einer Neubestellung gleichkommt. Ist sie das nicht ... unwirksam!
Nirgendwo, braucht es auch nicht. 2 Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die breits ausgesprochene und bestätigte Kündigung gegenstandslos ist, das ist alles. Der alte Vertrag bleibt weiterhin gültig.Zitat:Wo steht das im BGB?
Richtig! Nur stellt der Gesetzgeber aus gutem Grund inzwischen höhere Anforderungen an Online-Willenserklärungen (Buttonlösung). Auch schon vorher haben seriöse Firmen Ärger vermieden, der immer dann auftritt, wenn versehentlich durch Touchpad-Bedienung o.a. ein Klick an der falschen Stelle erfolgte. Angreifbar sind "one-klick und gekauft-Aktionen". Kennen wir von kriminellen Handy-Abobestellungen mit WAP-Billing u.a.
Daher meine ich, das der TE mit der Erklärung "allenfalls versehentlich auf Zurücknehmen-Fläche" gekommen zu sein und damit keine Willenserklärung abgegeben zu haben durchaus Chance hätte, sofern wirklich nur ein einfacher Klick ausgeführt wurde. Die Rechtsfolge des Klicks entspricht einer Neubestellung für 12 Monate und da sollten die Anforderungen der Buttonlösung erfüllt sein.
Naja, einen Versuch wäre es zumindest wert so zu argumentieren.
Eine andere Art der Argumentation könnte man über Kündigung als Gestaltungsrecht aufgebaut werden:
"Gestaltungsrechte sind grundsätzlich wie alle einseitigen Rechtsgeschäfte (so auch Prozesshandlungen) bedingungs-, befristungsfeindlich sowie unwiderruflich, weil Rechtsunsicherheit vermieden werden soll."
Die Rücknahme einer Kündigung ist zwar immer möglich, jedoch ist der Anbieter in dem Fall in der schlechteren Lage, da er vor Gericht die Rücknahme nachweisen müßte, dass noch bei einem unwiderruflichen Rechtsgeschäft und dann auch noch die Buttongeschichte als Willenserklärung ..., da werfen die Anbieter vor einem Rechtsstreit das Handtuch.
Ich glaub ich probier das mal aus mit Kündigungsrücknahme bei meinem Anbieter, die ich dann doch nicht möchte.
Vielen Dank für die vielen Rückemeldungen. Ich werde mal mein Glück versuchen.
Man könnte darüber diskutieren, ob
Zitat:"Jetzt Kündigung zurücknehmen"
als eindeutige Beschriftung im Rahmen der "Buttonlösung" zu sehen wäre.
Und dann wäre auch noch zu klären, ob einseitige Willenserklärungen des Verbrauchers (z.B. Weisungen im Rahmen laufender Vertragsbeziehungen) überhaupt von dem Gesetz erfasst werden.
Zitat:Vielen Dank für die vielen Rückemeldungen. Ich werde mal mein Glück versuchen.
Den Ansatz von Mr.Cool vom 24.6.2015 / 18:42 finde ich sehr interessant.
Berichte mal wie es weiter ging.
Ich habe geschrieben:
Sehr geehrtes DeutschlandSIM-Team
Der Anschluss wird weiterhin genutzt, da von ihrer Seite die Kündigung zurück gezogen wurde. Sollten sie meine Kündigung rückwirkend akzeptieren, bin ich gerne bereit die entstandenen Kosten seit der Kündigung zu tragen.
Ich erkläre meine Willenserklärung der Vertragskündigung als nichtig, da es sich um eine "one-klick-Aktion" handelt und ich den Button unbeabsichtigt anklickte. Ich berufe mich hier auf die Buttonlösung ( siehe BGB §312j) mit der der Gesetztgeber höhere Anforderung an Online-Willenserklärung, wie in diesem Fall, stellt.
Desweiteren kann eine Kündigung als Gestaltungsrecht angesehen werden. Gestaltungsrechte sind grundsätzlich wie alle einseitigen Rechtsgeschäfte (so auch Prozesshandlungen) bedingungs-, befristungsfeindlich sowie unwiderruflich, weil Rechtsunsicherheit vermieden werden soll.
Daraufhin kam diese Mail zurück:
Der Vertrag zur Rufnummer 01*********** wurde mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer Partei nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages wirksam gekündigt wird. Die automatische Verlängerung von 12 Monaten gilt auch, wenn die bereits ausgesprochene Kündigung durch den Vertragsnehmer zurück genommen wird.
Die Kündigung wurde am 18.06.2015 um 23:31 Uhr nach der Anmeldung mit Benutzername und Passwort zurück genommen. Ein neuer Vertrag wurde nicht geschlossen, so dass kein Widerrufsrecht besteht.
Durch die Willenserklärung zur Kündigungsrücknahme hat sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert und endet aufgrund der erneut ausgesprochenen Kündigung mit Wirkung zum 20.06.2016.
Einer Änderung können wir nicht entsprechen.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DeutschlandSIM-Team
Zitat:Der Anschluss wird weiterhin genutzt,
Glückwunsch zum verlängerten Vertrag.
Das nennt sich "konkludentes Einverständnis".
Zitat:da von ihrer Seite die Kündigung zurück gezogen wurde.
Nö, sie wurde von DIR zurückgezogen, durch den Klick.
Zitat:Ich erkläre meine Willenserklärung der Vertragskündigung als nichtig,
Man bekräftigt also, das der Klick auf den Button und die Rücknahme gewollt war.
Noch mal Glückwunsch zum verlängerten Vertrag.
Wie ich hier schon schrieb
hätte der Klick als unbeabsichtigt/ungewollt herausgestellt werden müssen oder alternativ abstreiten. So war die Argumentation kontraproduktiv.Zitat:Daher meine ich, das der TE mit der Erklärung "allenfalls versehentlich auf Zurücknehmen-Fläche" gekommen zu sein und damit keine Willenserklärung abgegeben zu haben durchaus Chance hätte, sofern wirklich nur ein einfacher Klick ausgeführt wurde
Jetzt bleibt nur auf die Sache mit der Unwiderrufbarkeit der Kündigung rumzureiten. Bei der vorherigen Argumentation wird das aber schwer. Präzedenzfälle habe ich leider nicht zur Hand, da in 95% der Fälle bei "Rücknahme" in Wirklichkeit ein neuer Vertrag mit anderen Bedingungen verhandelt wird und dann andere Randbedingungen gelten. Daher kommt der Fall mit den Besonderheiten Gestaltungsrecht auch zu selten vor.
Hallo!
Zunächst bin ich sehr froh, dass ich nicht der einzige bin, dem das anscheinend passiert ist. Ich war gerade dabei die Bestellung meines neuen Vertrags durchzuführen, wofür ich zwangsläufig den Ablauf meines alten Vertrages (zwecks Rufnummermitnahme) nachschauen musste. Dann ist mir gesagt, das gleiche passiert und ich habe genau das gleiche anscheinend maschinell erzeugte Rückschreiben erhalten, nachdem ich DeutschlandSim meinen Fall geschildert habe.
Wie ist es dem TE denn nun ergangen? Wurde der Vertrag nun wirklich verlängert?
Schöne Grüße aus München!
Ja der Vertrag hat sich verlängert bzw ich hab's aufgegeben.
Alles klar, verstehe. Ich sehe gerade, dass DeutschlandSim in München sitzt und ich werde dort mal nachfragen. Einen Anwalt würde ich im ungewünschten Falle auch noch zu Rate ziehen. Diese ganze Sache empfinde ich als nicht legitim und ich möchte mir das nicht gefallen lassen. Sonst bildet sich manch einer noch ein alles machen zu dürfen.
Ich werde jedenfalls berichten!
Ich sehe hier wirklich keine Probleme bei einer Irrtumsanfrechtung, zumindest falls wie hier beschrieben ein einzelner Klick ausreichend ist. Dass man versehentlich auf etwas klickt kommt vor, bei Notebooks mit Touchpad oder bei Tablets ist das ganz schnell passiert. Oder auch wenn man mit der Maus gegen die Kante der Tastatur (je nach Geometrie des Ganzen) stößt. Die Geltendmachung eines Irrtums ist also glaubhaft. Und bevor jetzt eine Analogie zur Buttonlösung beim Kauf kommt: Dort wählt man einen Artikel aus, gibt seine Adresse ein, wählt die Zahlungsmethode aus etc., bevor man den Button überhaupt zu Gesicht bekommt, d.h. es werden zig Vorgänge ausgeführt, die auf eine Kaufabsicht hindeuten. Hier gibt es nichts dergleichen.
Zudem sollte man noch anschauen, wie die Kündigung zu erfolgen hat. Wenn hier Voraussetzung zu erfüllen sind (bspw. in Text-/Schriftform), die weit über den einen Klick hinausgehen, dann dürfte es meines Erachtens nicht zulässig sein, dass die eigentlich nicht so einfach mögliche Rücknahme einer Kündigung viel viel einfacher passiert.
Ich würde hier bestreiten, dass ich die Kündigung zurückgenommen habe und hilfsweise wegen Irrtums anfechten. Danach würde ich mich zurücklehnen. Ich bezweifle stark, dass der Anbieter das gerichtlich überprüft haben will, also was sollen sie groß machen?
Guten Morgen!
Also ich habe mir zur Weihnachtszeit den Stress gegeben diese völlig unnötige Angelegenheit zu lösen. Letztendlich bin ich nicht zu DeutschlandSims Niederlassung in München gefahren, sondern habe den Kontakt über deren Facebookseite gesucht, die anscheinend eine wesentlich bessere Anlaufstelle ist in Sachen Kundenservice. Hier der Link:
https://www.facebook.com/deutschlandsim/
Dort könnt ihr auch meine komplette Erfahrung (auch mit Email Verkehr), die ich in mein Review ( Donovan Solo ) geschrieben habe, lesen.
Spoiler:
Ich habe am 31.12 ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin, die sich lange mit meinem Fall beschäftigt hat, geführt, die die Sinnlosigkeit eines weiterführenden Rechtsstreites erkannt hat und meine Kündigungsrücknahme kulanterweise wieder entfernt hat. Leider war das zu spät für meine geplante Rufnummermitnahme, aber naja besser als nichts.
Mit vielem Anwaltsdrohen, Geduld und Ausdauer war es auf jeden Fall machbar
Schöne Grüße
Und jetzt?
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