Rücknahme bei privat Verkauf über Ebay

27. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb417700-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücknahme bei privat Verkauf über Ebay

Hallo...ich hab da ein Problem....ich habe mir vor ein paat Wochen einen neuen Gebrauchtwagen zugelegt auf dem ein Satz Borbet-Felgen montiert waren...da diese nicht eingetragen waren habe ich sie demontiert und über Ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten..allerdings ohne den Hinweis von Privatverkauf ohne Rücknahme...der Käufer hat bei Abholung gefragt ob er sich am nächsten Tag melden könnte um die Felgen zurückzubringen falls diese defekt(krumm) sein sollten.Dieses habe ich bejaht...beim rausrollen der Fegen hat der käufer dieses aber schon ausgeschlossen mit den Worten :die scheinen ok zu sein..die laufen ja gerade...nun meldet er sich plötzlich nach drei Tagen und nicht wie vereint nach einem Tag mit der Begründung der Lochkreis würde nicht stimmen und ich müsste die Felgen zurücknehmen oder er geht zur Polizei u.Anwalt...ich hätte das in der Anzeige angeben müssen...ist er im Recht?Muss ich die Fegen zurücknehmen?oder ist es ein Gekauft wie gesehen Geschäft?

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

so nen Quatsch, du musst das nicht angeben, dass du nichts zurücknimmst, das ist generell so, dass ein orivater VK nichts zurücknehmenmuss.

Da kann er so viel zur Polizei gehen und zu Anwälten, wird ihn höchsten etwas Geld kosten, abermehr kommt dann dabei nicht raus...

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Kommunikation mit dem Käufer vorerst einstellen.



Zitat:
nun meldet er sich plötzlich nach drei Tagen und nicht wie vereint nach einem Tag

Pech, Rückgabefrist abgelaufen



Zitat:
mit der Begründung der Lochkreis würde nicht stimmen

Heißt jetzt was genau?
"Stimm nicht" verglichen mit was?
Irgendwelche Angaben zu Lochkreis oder Fahrzeugtypen in der Anzeige?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb417700-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Kommunikation mit dem Käufer vorerst einstellen.
Zitat:nun meldet er sich plötzlich nach drei Tagen und nicht wie vereint nach einem Tag
Pech, Rückgabefrist abgelaufen

Zitat:mit der Begründung der Lochkreis würde nicht stimmen
Heißt jetzt was genau?
"Stimm nicht" verglichen mit was?
Irgendwelche Angaben zu Lochkreis oder Fahrzeugtypen in der Anzeige?


Hallo...
die Anzeige war mit einem Foto der Felgen versehen und nur als 20 Zoll Borbetfelge bezeichnet.Der Käufer hat wohl nach drei Tagen festgestellt das die Felgen angeblich nicht bei ihm passen...Rücknahme hatte ich nur für den Fall angeboten das die Felgen defekt sind...

-- Editiert von Moderator am 29.06.2015 16:59

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Dann hätte sich der Käufer zuvor kundig machen müssen.
Macht er das nicht, ist das Dein Problem.


Ich würde ihn erstmal weiterhin ignorieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann hätte sich der Käufer zuvor kundig machen müssen.
Macht er das nicht, ist das DSein Problem.


Ich würde ihn erstmal weiterhin ignorieren.

;)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ops. Natürlich.
Macht er das nicht, ist das sein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
du musst das nicht angeben, dass du nichts zurücknimmst, das ist generell so, dass ein orivater VK nichts zurücknehmenmuss


Jein; wenn das ein Gewährleistungsausschluß sein soll, dann muß der drin stehen - automatisch ist der beim privaten VK nicht.

Zitat:
über Ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten


Noch mal zum Verständnis, du hast Felgen verkauft ohne jede Angabe, auf welches Kfz / welchen Lochkreis die passen und der K hat die so "blind" gekauft?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb417700-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

was heisst blind...er hat sie ja persöhnlich abgeholt

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Du schreibst ja nicht, wo der Vertrag zustande kam - erst vor Ort oder schon vorher per Email? Wenn letzteres, hätte der K in der Tat "blind" gekauft. Aber auch sonst wäre die Frage, was du denn über die Felgen geschrieben hast.
Kein Mensch kauft "Borbet XYZ", wenn er nicht mal weiß, ob das nun die Version für 6er Golf oder 5er BMW ist, da stimmst du mir doch zu?

-- Editiert von JenAn am 30.06.2015 12:38

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb417700-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo....ich habe wie schon beschrieben die Felgen nur als 20 Zoll Borbet inseriert....habe dem Käufer vor ort das Fahrzeug gezeigt auf dem sie vorher waren und Rücknahme nur im Fall eines Defekts der Felgenn angeboten und nicht weil ihm nach drei Tagen auffällt das die gar nicht passen...er hat ja beim Einladen der Felgen gesagt das die genau wie seine sind und er wegen einer defekten Felge von ihm kauft weil das günstiger ist als ein Neukauf

3x Hilfreiche Antwort

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