Rücknahme Wohngeldbescheid seit 2002

26. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
MArita Sonnen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme Wohngeldbescheid seit 2002

Hallo zusammen,
brauche dringend Hilfe, meinem Vater wurde das Wohngeld rückwirkend bis 2002 gestrichen, da er seine Zinseinnahmen
nicht angegeben hatte, er ist 100 % schwerbeschädigt und hat
nur ein Bein, seine Rente liegt bei 578 Euro. Das Geld habe
eigentlich ich von meiner Mutter geerbt, aber auf den Namen
meines Vaters laufen lassen, da ich in Scheidung lebte.
Ist rechtens, das das Amt dieses Geld zurückfordert und bis 2002
und wir haben in an Anträge keine Werbungskosten etc. geltend
gemacht sondern nur die Einkünfte der Rente angegeben, können wir die Werbungskosten nachträglich geltend machen. Das Geld
ist zwischenzeitlich schon für den Umbau der Wohnung und für
einen Rollstuhl verbraucht worden.
Die geforderten 1500 Euro kann mein Vater garnicht in einer
Summe aufbringen.
Brauche dringend Hilfe was wir tun können, Geld für einen Anwalt
hat er auch nicht.

Gruss
Marita Sonnen

-----------------
"m.sonnen"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Geld für einen Anwalt brauch er auch nicht oder nicht viel. Kostet 10 Euro die Beratung beim Anwalt. Einfach auf Amtsgericht, in die Rechtsantragsstelle und Antrag auf Beratungsbeihilfe stellen. Alle Einkommensnachweise und monatlichen Ausgaben wie Mietvertrag, Kreditverträge, Versicherungsscheine und und und in die Behörde mitnehmen und dann mit dem Beratungsschein zum Anwalt, der berät einen dann. Wird aber nur bewilligt wenn er wirklich bedürftig ist. Es soll damit sichergestellt sein das auch der anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kann der wenig oder gar kein Geld im Monat übrig hat.

Gruss Daniel

-- Editiert von DanielSachsen am 27.12.2006 17:15:26

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