Rücknahme Privatverkauf

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
WolfganB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme Privatverkauf

Hallo habe kürzlich einen gebrauchten kofferträger für ein motorrad verkauft ohne kaufvertrag. Der träger ist mängelfrei und wie vom hersteller konzipiert auf dem motorrad des käufers zu montieren. Nun will mir der käufer den träger wieder zurückgeben, da wie er sagt, wenn der träger montiert ist, er eine plastikverkleidung am motorrad nicht mehr abnehmen kann. Dies ist aber durchaus möglich und stellt daher meiner meinung nach keinen mangel dar. Der träger ist von einem namhaften hersteller und ist wie gesagt problemlos am motorrad zu montieren und auch dementsprechend zu nutzen. Also ich sehe keinen grund warum ich den träger zurück nehmen soll. Liege ich mit dieser annahme richtig und was soll ich nun weiter beachten. Danke für eure hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Kommunikation mit dem Käufer einstellen - sein Teil sein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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