Banken dürfen ja keine Rücklastschriftgebühren von ihren Kunden nehmen.
Wie ist es aber in diesem Fall:
Sparkasse - Verein veranlasst Sammeleinzug - es erfolgen Rücklastschriften und dafür Gebührenberechnung. Ist dies so erlaubt?
Rücklastschriftgebühren Sparkasse
25. Oktober 2007
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Frage vom 25. Oktober 2007 | 13:40
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Rücklastschriftgebühren Sparkasse
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2007 | 14:35
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Ja.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 25. Oktober 2007 | 16:45
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Banken nehmen nur Rücklastschriftgebühren wenn Kunden Lastschrift von Fremden Konten erfolglos einziehen.
Nicht aber wenn Fremder die Kundenkonten belasten, die die Banken mangels Deckung zurückbelasten müssen.
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