Hallo,
ich habe da eine ärgerliche Auseinandersetzung mit einem größeren Schuhhändler bzw. Internetversandhaus.
Folgender Sachverhalt: Am 03.12.2014 bestellte ich dort Schuhe.
Diese kamen auch schnell an. In der E-Mail Bestätigung, sowie in den Bestelldetails steht "Zahlungsart: auf Rechnung". Daher habe ich den Rechnungsbetrag dann am 29.12.2014 überwiesen (30 Tage netto).
Damit war das Thema eigentlich erledigt. Denkste.... jetzt wird es erst kompliziert.
Am 08.01.2015, also gestern, bekam ich auf einmal eine e-Mail, dass der letzte Abbuchungsvorgang vom 02.01.2015 fehlschlug.
Mir wurde gesagt, dass durch meine erste Bestellung Anfang 2014 (Lastschrift) sämtliche zukünftige Bestellungen ebenfalls per Lastschrift ausgeführt werden.
Dennoch stand bei meiner Bestellung "auf Rechnung" als Zahlungsart.
Zudem habe ich den Rechnungsbetrag ja am 29.12.2014 überwiesen. Trotzdem haben die eine Lastschrift am 02.01.2015 auf mein inzwischen aufgelöstem Konto ausgeführt.
Es geht hier jetzt zwar nur ein paar Euro, aber irgendwie fühle ich mich hier eindeutig hinters Licht geführt.
Wie ist eure Einschätzung?
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""
Rücklastschriftgebühr bei Kauf auf Rechnung
9. Januar 2015
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Frage vom 9. Januar 2015 | 17:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücklastschriftgebühr bei Kauf auf Rechnung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2015 | 00:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119495 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Mir wurde gesagt, dass durch meine erste Bestellung Anfang 2014 (Lastschrift) sämtliche zukünftige Bestellungen ebenfalls per Lastschrift ausgeführt werden. <hr size=1 noshade>
Dagegen spricht ja nun eindeutig "auf Rechnung" als bestätigte Zahlungsart.
Dann darf man dies Option nicht zur Auswahl anbieten oder muss die Abbuchung für die Bestellung stornieren.
Wenn die Ihre Software nicht im Griff haben, kann das wohl kaum das Problem des Kunden sein.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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