Rücklastschrift bei Regelinsolvenz

10. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
hopper09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücklastschrift bei Regelinsolvenz

Habe eine Regelinsolvenz beantragt. Insolvenz wurde eröffnet und ein Treuhänder zugeteilt. Leider veranlässt er bei meiner Bank Lastschriften der letzten 3 Monate zurückzuholen. Hier geht es um einen Betrag von ca. 160 Euro. Noch dazu handelt es sich um den Kindergarten und die Musikschule. Habe ich auch die Möglichkeit dem Treuhänder den Betrag (oder etwas höher) auf das Treuhandkonto zu überweisen und die Lastschriften bleiben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Lastschriften holt er zurück.
Das nennt sich "Altverbindlichkeiten" und hat keine Auswirkungen auf den Kindergarten. Beim Stichwort "Altverbindlichkeiten" weiss der Träger des Kindergartens bescheid.
Wie das mit der Musikschule ist weiss ich nicht.

Jedoch ist der TH dazu verpflichtet die Lastschriften einzuholen.
Ein Ausgleich deinerseits um Rücklastschriften zu vermeiden ist in der Insolvenz nicht zulässig.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du kannst dir bei einer Insolvenz nicht aussuchen wen du zahlst und wen nicht. Bitte jemand Fremden die Kosten zu übernehmen wenn dir beides wichtig ist.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hopper09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

:banana: Hat funktioniert! TH bucht von meinem Konto Betrag ab und es werden keine Rücklastschriften vorgenommen. :banana: :banana: :banana:

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-- Editiert am 11.12.2009 10:19

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