Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364737
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Ausländerrecht » Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau

Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

920 Aufrufe

Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau

Hallo,

ich lebe seit 6 Jahren in Malawi und bin seit einem Jahr mit einer Malawierin verheiratet.
Ich überlege jetzt in ca einem Jahr wenn mein Vertrag hier ausläuft wieder nach Deutschland zu ziehen. Meine Frau hat bei unserem letzten Deutschlandbesuch ein Visum für 4 Jahre bekommen. Aus erster Ehe hat sie 2 Kinder mit in unsere Ehe gebracht. Die nur ein Touristenvisum bekommen hatten.

Wie muss ich vorgehen, wenn wir alle nach Deutschland ziehen wollen? Das die Kinder zur Schule gehen können?
Eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Mavuto



von Mavuto am 30.07.2012 15:08
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 388 weitere Beiträge zum Thema "Deutschland".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau
quote:
Wie muss ich vorgehen, wenn wir alle nach Deutschland ziehen wollen? Das die Kinder zur Schule gehen können? Eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen?

Eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen die Mitglieder Deiner Familie erst hier in Deutschland bei der Ausländerbehörde, nachdem sie mit einem Visum zur Familienzusammenführung , welches bei der deutschen Botschaft in Malawi beantragt werden müßte, eingereist sind.

Allerdings wird es wahrscheinlich notwendig sein, einen gesicherten Lebensunterhalt für Dich und Deine Familie hier in Deutschland nachzuweisen, weil man ansonsten eine sogenannte Regelausnahme erkennen und Euch die Lebensführung in Malawi zumuten könnte.

-- Editiert ya338066-97 am 30.07.2012 16:43


von ya338 am 30.07.2012 16:28
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau
Regelausnahme
Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#regelausnahme

-----------------
""

-- Editiert ya338066-97 am 30.07.2012 16:53


von ya338 am 30.07.2012 16:52
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau
Die Bedingungen für ein FZF-Visum für die Frau und für die Kinder sind allerdings unterschiedlich.

Die Überprüfung der Regelausnahme gilt nur für die Ehefrau, die zu ihrem deutschen Ehemann ziehen will. Der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung muss "in der Regel" nicht erbracht werden, wenn man zu einem deutschen Familienmitglied zieht. Nach sechs Jahren im Heimatland der Ehefrau wird die "Ausnahme von der Regel" bei unzureichender finanzieller Absicherung aber garantiert überprüft werden - aber der Ausgang der Prüfung ist offen.

Bei den Kindern sieht es etwas anders aus. Sie sind nicht mit dem deutschen Stiefvater verwandt. Ein FZF-Visum können sie nur zum Nachzug zu ihrer ausländischen Mutter beantragen. Für den Nachzug zu Ausländern muss der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert sein.

Die malawische Ehefrau kann also eventuell auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts nach Deutschland kommen. Wenn sie ihre Kinder holen will, dann muss der komplette Unterhalt der Familie auf jeden Fall gesichert sein.

Für den Nachzug der Kinder muss zudem die Mutter das alleinige Sorgerecht besitzen (hier muss man sehen, welche Regelungen das malawische Familienrecht vorsehen). Für den Nachzug der Ehefrau ist wichtig, dass sie deutsche Sprachkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen muss.

Und noch eine Frage: was für ein "Visum für 4 Jahre" war das?

-- Editiert Felicite am 30.07.2012 21:35


von Felicite am 30.07.2012 21:33
Status: Legende (302 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau
quote:
Und noch eine Frage: was für ein "Visum für 4 Jahre" war das?

Wahrscheinlich ein unechtes Jahresvisum, damit sie ihren Mann bei Deutschlandreisen begleiten kann und nicht jedesmal erneut ein Visum beantragen muß.

-----------------
""


von ya338 am 30.07.2012 23:23
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109886
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online