>Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau
Die Bedingungen für ein FZF-Visum für die Frau und für die Kinder sind allerdings unterschiedlich.
Die Überprüfung der Regelausnahme gilt nur für die Ehefrau, die zu ihrem deutschen Ehemann ziehen will. Der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung muss "in der Regel" nicht erbracht werden, wenn man zu einem deutschen Familienmitglied zieht. Nach sechs Jahren im Heimatland der Ehefrau wird die "Ausnahme von der Regel" bei unzureichender finanzieller Absicherung aber garantiert überprüft werden - aber der Ausgang der Prüfung ist offen.
Bei den Kindern sieht es etwas anders aus. Sie sind nicht mit dem deutschen Stiefvater verwandt. Ein FZF-Visum können sie nur zum Nachzug zu ihrer ausländischen Mutter beantragen. Für den Nachzug zu Ausländern muss der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert sein.
Die malawische Ehefrau kann also eventuell auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts nach Deutschland kommen. Wenn sie ihre Kinder holen will, dann muss der komplette Unterhalt der Familie auf jeden Fall gesichert sein.
Für den Nachzug der Kinder muss zudem die Mutter das alleinige Sorgerecht besitzen (hier muss man sehen, welche Regelungen das malawische Familienrecht vorsehen). Für den Nachzug der Ehefrau ist wichtig, dass sie deutsche Sprachkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen muss.
Und noch eine Frage: was für ein "Visum für 4 Jahre" war das?
-- Editiert Felicite am 30.07.2012 21:35
von Felicite am 30.07.2012 21:33
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