Hallo zusammen,
die Situation stellt sich wie folgt dar:
- Ich habe einen unbefristeten Vertrag als Führungskraft
- Von Februar - Ende November 2015 habe ich Elternzeit genommen (Geburtstermin Kind 31.03.)
- Am 01.12. bin ich in meinen Job zurückgekehrt, für 27,5 Std. / Woche (bis zum 31.03.2016 - dies ist auch so der Elterngeldstelle kommuniziert)
- ab 01.04. würde ich wieder normal Vollzeit arbeiten
Nun habe ich entschieden, meinen Job zu kündigen und habe folgende Fragen:
- Kann ich bis zum 31.03.2016 wieder zurück in die Elternzeit gehen ohne die 27,5 Std. zu arbeiten? Das eigentliche Ende der Elternzeit ist ja der 31.03.
- Ist es korrekt, dass ich 12 Monate Elternzeit nehmen kann und nicht mehr, sofern mein Partner nicht auch mind. 2 Monate Elternzeit genommen hat?
Danke und LG
Rückkehr in die Elternzeit möglich?
22. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2016 | 20:44
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkehr in die Elternzeit möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Februar 2016 | 08:32
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Du machst also TZ in der Elternzeit und willst diese Teilzeitstelle aufkündigen, um im März voll und ohne Arbeit Elternzeit zu haben. Da das ein separater Vertrag ist, ist das im Prinzip möglich, angesichts der knappen Zeit aber wohl nur im Einverständnis mit deinem AG.
Mit Elternzeit kenne ich mich nicht aus, aber ich meine zu wissen, dass die bis drei Jahre gehen kann; wie da die Elternzeit für den Mann reinspielen ... k.A.
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten