Rückkaufswert Rentenversicherung

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Rückkaufswert Rentenversicherung

Hallo,
in einem Verbraucherratgeber habe ich gelesen dass der Rückkaufswert bei Rentenversicherungen auf die Todesfallleistung begrenze sei.
Gemessen an den Einzahlungen und bereits erwirtschafteten Überschüssen hätten aber viele Verträge, die bereits känger bestehen, einen höheren Wert.

So habe man zusätzlich zum Rückkaufswert Anspruch auf eine lebenslange Rente nach Ablauf der Versicherung.

Alternativ könne man sich aber auch den Rentenanspruch auf einen Schlag auszahlen lassen.

Meine Rentenversicherung lief über 30 Jahre, ich habe 12 1/2 Jahre Beiträge gezahlt, dann gekündigt und erhielt den Rückkaufswert ausgezahlt.
Von einer evtl.Rente oder Zusatzleistung war nicht die Rede.

Habe ich den Beitrag falsch verstanden?

Trifft dies in meinem Fall nicht zu?

Wer kennt sich damit aus und kann mir weiter helfen?

Vielen Dank.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120334 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von mauba):
Habe ich den Beitrag falsch verstanden?

Da wir diesen Beitrag nicht kennen, wird das hier keiner sagen können.



Zitat (von mauba):
Trifft dies in meinem Fall nicht zu?

Woher sollen wir das wissen, wenn nicht mal Du selbst weist was genau Du da vereinbart hast?


Ja nach dem wie lange der Rückkauf schon her ist, müsste man auch die Verjährung beachten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,
es geht wie gesagt um den Wert der Police.
In dem Beitrag steht
" bei Rentenversicherungsverträgen gibt es eine Besonderheit. Der Rückkaufswert ist hier auf die Todesfallleistung begrenzt.
Gemessen an den Einzahlungen und bereits erwirtschafteten Überschüssen haben jedoch viele Verträge, die bereits eine Zeit lang laufen, einen höheren Wert.
Würde sich der Herr, der als Beispiel in den Artikel dient, seinen Vertrag -jetzt- auszahlen lassen würde er zusätzlich zum Rückkaufswert Anspruch auf eine lebenslange Rente von X Euro haben.
Diese würde er dann mtl.erhalten wenn der Vertrag normalerweise endet.
Alternativ könnte er sich diese Rentenansprüche bei Ablauf auf einen Schlag auszahlen lassen".

So weit der Artikel im Hinblick auf die Kündigung der Rentenversicherung.

Sicherlich verstehe ich als Laie die Zusammenhänge falsch.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen