Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
365030
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Versicherungsrecht » Rückkaufsumme fondsgebundene Lebensversic...

Rückkaufsumme fondsgebundene Lebensversicherung

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

714 Aufrufe

Rückkaufsumme fondsgebundene Lebensversicherung

Hallo zusammen!

Ich habe kurz nach meinem 18. Geburtstag eine fondsgebundene AXA-Lebensversicherung incl. Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen. Was ich da unterschrieben habe, wusste ich allerdings mit zarten 18 noch nicht so genau.

Jetzt - 6 Jahre später - ist mir natürlich klar, dass es sich dabei um eine Geldvernichtungsmaßnahme der übelsten Sorte handelt und ich möchte so schnell wie möglich da raus. Die Frage ist nur: Was kann ich zurückfordern?

Die offizielle Rückkaufsumme beträgt etwa 1/3 dessen, was ich eingezahlt habe. Kann das wirklich sein?

Hinzu kommt noch folgendes: Der Vertreter (mittlerweile fristlos gekündigt) hat uns damals betrogen. Meine Eltern wollten nämlich nur eine ganz normale, klassische LV.

Aber das ist natürlich unmöglich nachzuweisen - ist mir schon klar. Ich frage mich nur, was sich da so insgesamt machen lässt. Gibt es Fälle, in denen man den Rückkaufwert z.B. durch Klagedrohung "in die Höhe treiben" kann?

Danke,
Leo


von Leopold Bloom am 03.08.2011 15:51
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 285 weitere Beiträge zum Thema "Lebensversicherung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Rückkaufsumme fondsgebundene Lebensversicherung
Hallo Leo,

"Gibt es Fälle, in denen man den Rückkaufwert z.B. durch Klagedrohung "in die Höhe treiben" kann?"

Vermutlich nur, wenn dieserfalsch berechnet wurde, was ich mir aber so nicht wirklich vorstellen kann.

Mit 18 Jahren konntest Du aber schon die Verträge vor der Antragsunterzeichnung lesen?

Fondsgebundene Verträge unterliegen einem hohen Schwankungsrisiko, weil der Wert (vereinfacht dargestellt) von den Werten des Fons abhängt. Ein klug gewählter Kündigungstermin kann da schon zu erheblich besserer Auszahlungsquote führen.

Grundsätzlich gilt, dass man LV´s möglichst nicht vor dem Vertragsende aufgeben sollte.

SG

Berry

-----------------
""


von Sir Berry am 04.08.2011 14:58
Status: Unsterblich (810 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)


Mehr zum Thema im Forum:

Rückkaufsumme   fondsgebundene   Lebensversicherung  
123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110084
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online