Hallo,
angenommen, Käufer A kauft bei einem Internetversandhaus ein Notebook, das nach lediglich einer Woche plötzlich nicht mehr hochfährt. Die Hersteller-Hotline empfiehlt ihm, das Gerät aufzuschrauben, um das Gerät zurückzusetzen (Entfernen der CMOS-Batterie).
Dabei muss ein Garantiesiegel gebrochen werden. Der Käufer macht diesen Umstand dem Telefonberater deutlich, der jedoch sagt, dass Garantiesiegel könne getrost gebrochen werden, da es für den deutschen Markt sowieso keinerlei Auswirkungen auf die Gewährleistung habe. Obwohl dem Käufer dies seltsam vorkommt, entschließt er sich dennoch, das Gerät zu öffnen, da es wichtige Daten enthält und er bereits über Erfahrungen mit PC-Innenleben verfügt.
Der Eingriff bringt jedoch nicht den gewünschten Erfolg, also muss ein schwerwiegenderer Defekt vorliegen. Käufer A informiert sich weiter und erfährt, dass es sich wohl um einen häufig vorkommenden Fehler des Produkts handelt. Eine Reparatur beim Hersteller würde zudem mindestens 14 Tage dauern. Daher will Käufer A das Gerät jetzt an den Händler zurückgeben und kündigt seinen Widerrufswillen an (innerhalb der 14-Tages-Frist).
Als der Händler jedoch von dem gebrochenen Siegel erfährt, verweigert er die Rücknahme.
Ist der Händler dazu berechtigt, oder muss er das Gerät dennoch zurücknehmen (da der Bruch eines Garantiesiegels in Deutschland die Gewährleistung nicht berührt)?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Marit Hansemann
Rückgaberecht trotz gebrochenem Garantiesiegel?
10. November 2008
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Frage vom 10. November 2008 | 19:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht trotz gebrochenem Garantiesiegel?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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