Rückgaberecht beim Großhändler

18. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)
Rückgaberecht beim Großhändler

Hallo,

ich bin zwischenhändler und kaufe beim großhändler (ist eigentlich ein laden, bekomme aber gesondert händlerpreise)

letztens:

ich kaufe monitor bei meinem großhändler.
nach 2 wochen bekomme ich ihn verkauft.
der kunde bringt ihn mir nach ca.13 tagen wegen unschaerfe zurück.

es sind jetzt fast 4 wochen vergangen. 2 wochen hatte ich ihn auf lager. 13tage hatte es der kunde.

bleibe ich jetzt auf dem monitor sitzen?
wie lange muss der grosshaendler die ware zurücknehmen?

beispiel:
wenn praktiker beim grosshaendler einkauft... und diese sachen 2 jahre auf lager hat... wer uebernimmt wenn das produkt an den endverbraucher geht die garantie????

bitte um hilfe

gruss thomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

§ 479 BGB

Die Verjährung der in den §§ 437 und 478 Abs. 2 bestimmten Ansprüche des Unternehmers gegen seinen Lieferanten wegen des Mangels einer an einen Verbraucher verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Sache dem Unternehmer abgeliefert hat.

Grüssle
S.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hallo, ein Händler ( und das sind Sie) hat kein Rückgaberecht gegenüber seinem -grosshändler. Falls die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, haben -sie ein Recht auf Nachbesserung.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

danke :-)

0x Hilfreiche Antwort

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