Hallo,
ich bin zwischenhändler und kaufe beim großhändler (ist eigentlich ein laden, bekomme aber gesondert händlerpreise)
letztens:
ich kaufe monitor bei meinem großhändler.
nach 2 wochen bekomme ich ihn verkauft.
der kunde bringt ihn mir nach ca.13 tagen wegen unschaerfe zurück.
es sind jetzt fast 4 wochen vergangen. 2 wochen hatte ich ihn auf lager. 13tage hatte es der kunde.
bleibe ich jetzt auf dem monitor sitzen?
wie lange muss der grosshaendler die ware zurücknehmen?
beispiel:
wenn praktiker beim grosshaendler einkauft... und diese sachen 2 jahre auf lager hat... wer uebernimmt wenn das produkt an den endverbraucher geht die garantie????
bitte um hilfe
gruss thomas
Rückgaberecht beim Großhändler
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
§ 479 BGB
Die Verjährung der in den §§ 437 und 478 Abs. 2 bestimmten Ansprüche des Unternehmers gegen seinen Lieferanten wegen des Mangels einer an einen Verbraucher verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Sache dem Unternehmer abgeliefert hat.
Grüssle
S.
Hallo, ein Händler ( und das sind Sie) hat kein Rückgaberecht gegenüber seinem -grosshändler. Falls die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, haben -sie ein Recht auf Nachbesserung.
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"kampf den borg"
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