Rückgaberecht bei ebay Kleinanzeigen (gewerblicher Verkäufer)

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)
Rückgaberecht bei ebay Kleinanzeigen (gewerblicher Verkäufer)

Guten Abend!

Meine Frau hat bei ebay Kleinanzeigen von einem gewerblichen Verkäufer ein Wickelbrett samt Auflage für ca. 50€ gekauft.
Anders als vom Verkäufer beschrieben passt die Auflage nicht auf das Wickelbrett. Daher wollten wir entweder ein neues Brett, eine neue Auflage oder eine Rückerstattung.

Auf unsere Nachrichten/ Widerrufserklärung reagiert der Verkäufer nicht.
Wie es sich herausgestellt hat, besitzt der Verkäufer eine Internetseite, allerdings steht im Impressum beispielsweise zwar seine Adresse, ansonsten ist in vielen Abschnitten (AGB/ Widerrufsrecht/ etc.) nur der Vermerk "editieren Sie hier Ihren Eintrag".
Also ein recht unbearbeiteter HP-Baukasten.

Die Frage:
Welche Möglichkeiten haben wir, unser Geld wieder zu bekommen? Lohnt es sich bei 50€ überhaupt? Niemand schenkt gerne 50€ her, aber ich würde es auch bei 15 Euro schade finden, wenn so ein unseriöses Verhalten einfach durchgeht.

Freue mich auf Ihre Rückmeldungen!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zunächst sollte man dem Verkäufer nachweisbar eine Frist setzen. Darin auch klar kommunizieren, was ihr überhaupt wollt. Hier scheint es ja einen Mangel zu geben, daher fordert ihr Nachbesserung und kündigt bei Ablauf der Frist den Rücktritt an.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Nun, auch Unternehmer dürfen privat verkaufen, mit allen Rechten und Privilegien eines Privatverkäufers.
Also sollt eman zu vor erst mal abklären, ob man hier überhaupt von einem Unternehmer gekauft hat oder von einem Privatverkäufer der auch Unternehmer ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Die Frist hatte ich bereits gesetzt. Diese ist am Mittwoch ohne Reaktion abgelaufen.
Er hat bei den Kleinanzeigen die Ware ebenfalls mit einem gewerblichen Account verkauft.

Wie gehe ich nun weiter vor?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Boas):
Die Frist hatte ich bereits gesetzt.

Und die war mindestens 14 Tage?

Dann wäre der Gang zum Anwalt angebracht, damit der Klage erhebt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Nein, 7.
Dann setze ich noch einmal eine 14-tägige Frist. Kann man absehen, welche Kosten auf mich beim Einschalten eines Anwaltes zukommen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich würde erstmal die ~3€ für eine ordentliche Zustellung (Einschreiben) investieren, ehe ich mir Gedanken um einen Anwalt machen würde. Die Kleinanzeigen-Mail hat er nie gelesen...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Boas):
Kann man absehen, welche Kosten auf mich beim Einschalten eines Anwaltes zukommen?

Die richten sich unter anderem nach den Streitwert. Wenn der bekannt ist kann sie ungefähr abschätzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen