Rückgabe ohne Kassenzettel!?

7. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Christian Nuxoll
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe ohne Kassenzettel!?

Hallo!
Hab mir einen CD-Brenner bei Telepoint gekauft vor etwa einem halben jahr. Der spinnte schon immer etwas aber jetzt brennt der nichts mehr. Egal was ich mache oder wo ich ihn einbaue. Jetzt hab ich gehört das man auch ohne Bon selbstverständlich umtauschen muss. Ich hab nur noch das Packet. Aber da sind mehrere Aufkleber von dem Geschäft mit Strichkots und Bezeichnungen.
Hab ich ne Chance das ich da was raus krieg?

Danke für die Hilfe!

-- Editiert von Christian Nuxoll am 07.07.2004 12:49:22

Probleme nach Kauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
wenn die über die Strichcodes im Computer das Kaufdatum auslesen können, sollte es keine Probleme geben.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Was ist denn ein Strichkot? Da würde ich vorschlagen, mal einen Arzt aufzusuchen - das spricht für Verdauungsprobleme...

Aber zur juristischen Frage: Natürlich stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auch zu, wenn Sie den Bon nicht mehr haben. Allerdings müssen Sie dem Verkäufer natürlich beweisen, dass (und wann) Sie das Gerät bei ihm gekauft haben. Wenn Ihnen das ohne Kassenbon nicht gelingt, ist der Verkäufer nicht zur Mängelgewährleistung verpflichtet.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Christian Nuxoll
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber da sind doch die Strichkots drauf da können die bestimmt doch was rauslesen. Außerdem habe ich einen Zeugen. Sollten die sich da anstellen gehe ich zu meinem Anwalt oder beschwere mich beim Hersteller über mangelhafte Ware.

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#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Das der Strichcode das Kaufdatum beinhaltet bzw. darüber nachweis ist, bezweifel ich.

Dazu kommt:
vor etwa einem halben jahr
ab dem 7.Monat musst du nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand. Verzichtet der VK darauf, ist das reine Kulanz.

Die Garantie des Herstellers ist idR nur mit Kaufbeleg möglich - zwecks Nachweis des Kaufdatums (steht meistens in den Garantiebedingungen). Andere Möglichkeit wäre es anhand des Baujahrs nachweisen - wobei dann die Zeitspanne ggf. stark verringert wird (Kauf 12/01 - Baujahr 2001 - 24 Monate Garantie nachweislich bis max. 1/03).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#6
 Von 
Christian Nuxoll
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Baujahr ist 08/03 in Chna!

Steht da dick drauf...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hellfire
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 60x hilfreich)

Also über den Strichcode kann ein Laden das Kaufdatum rausfinden. Hatte das auch wo ich im Baumarkt was umtauschen wollte, weil fehlerhaft. Hatte leider Kassenzettel net mehr, dafür aber den Karton mit Strichcode. Der Code war im System mit Kaufdatum vermerkt, also alles kein prob. Hab dann noch einen Garantiebeleg oder sowas bekommen als Ersatz für den Bon.

Mit dem konnte ich das Teil dann auch wieder gegen Geld eintauschen als das neue wieder kaputt ging.

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#8
 Von 
Christian Nuxoll
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein ich doch...im Strichkot müssten doch noch alle Informationen gespeichert sein. ich probiere es gleich mal und erzähl euch dann wie es gelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.

Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Aber da sind doch die Strichkots drauf da können die bestimmt doch was rauslesen."

Kaffeesatzlesen kannte ich bis jetzt ...

Manche werden auch gerne mal beim Kauf "nach Strich und Faden besch....."

Die Tiefere Bedeutung ist mir jetzt klar *schmunzel"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Christian Nuxoll
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

War gerade da und hab Stress gemacht :) Jetzt musste ich meinen Perso zeigen, ne eidesstaatliche erklärung oder versicherung oder so abgeben und nen schadensbericht ausfüllen. Jetzt wird der Brenner eingeschickt zur evtl Reperatur. Umsonst natürlich auf Garantie. Die Verkäuferin meinte erst das geht nicht aber als ich da dann wie ein anwalt losgelegt hab hat die mich weiter zu einem Herren geschickt. Der hat sich auch erst gesträubt aber der Chef hats dann durchgezogen :)

Einfach immer weiter nachhaken...!

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