Rückgabe der Wohnung bei Umzug
Hallo,
meine Großeltern werden im Mai innerhalb des Mietshauses in eine andere Wohnung umziehen (vom 3. Stock ins Erdgeschoss).
Das Haus gehört komplett einer Wohnungsgesellschaft. Da das Haus recht alt ist, wird nach jedem Auszug eines Mieters eine komplette Sanierung vorgenommen (Bad neu, Fliesen in der Küche, Heizungskörper getauscht, neue Türen und Rahmen etc.).
D.h. die Wohnung im Erdgeschoss, die nun leer steht, wird gerade renoviert.
Zum 01.05.12 können Sie diese Wohnung übernehmen, ihre alte Wohnung ist zum 31.05.12 gekündigt. Für die neue Wohnung wurde auch ein neuer Mietvertrag abgschlossen.
So weit so gut. Jetzt hat die Hausverwaltung jedoch schon mündlich angekündigt, dass die alte Wohnung tapetenfrei übergeben wwerden muss.
Im alten Mietvertrag (von 1957) steht jedoch zur Wohnungsrückgabe nur, dass diese besenrein und ohne Beschädigungen übergeben werden muss.
In der ganzen Wohnung ist Raufaser tapeziert, zuletzt wurde diese in 2009 weiß übergestrichen und sieht eigentlich noch aus "wie neu".
Hat die Wohnungsgesellschaft tatsächlich Anspruch darauf, eine tapetenfreie Wohnung zu erhalten?
Vielen Dank schon einmal Vorab,
Shazza
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von Shazza am 15.02.2012 10:30
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