Rückforderung einer "Schenkung" bei Pflegefall

19. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
TopAce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung einer "Schenkung" bei Pflegefall

Hallo

bei meiner Freundin kam ein Brief rein, der uns das Weihnachtsfest ordentlich versaut.
Sie hat Pflegebedürftige Eltern, die vor einigen Jahren Raten für Ihr Auto übernommen haben. Sie hat im Gegenzug die Lebensmitteleinkäufe übernommen. Ab einem gewissen Zeitpunkt hat sie dann die Rate selbst übernommen.
Das Auto lief zu diesem Zeitpunkt auch auf den Namen ihrer Stiefmutter, jedoch hat der gesetzliche Betreuer des Vaters meine Freundin als Eigentümerin angegeben.

Nun mussten ihre Eltern ins Pflegeheim, und es flatterte ein Brief von der Sozialverwaltung rein, dass die Autorate die monatlich vom 01.06.2008-30.09.2009 vom Konto der Stiefmutter abgebucht wurde, als Schenkung angesehen wird, die nun nach §528 BGB zurückgefordert wird. In Summe knapp 3.500,-

Leider wurde zu diesem Zeitpunkt keine Quittung der Einkäufe aufgehoben, und es ist kein Geld da, diesen Betrag nun auf einen Schlag zu bezahlen.
Kann man dennoch um die Rückzahlung dieser "Schenkung" (die eigentlich keine war) irgendwie herumkommen, oder sitzen wir jetzt auf einer echt riesigen Rechnung und können die nächsten Jahre dieses Geld zusammenkratzen?

Kann man auch angeben, mit diesem Fahrzeug nötige Fahrten für die Pflegebedürftigen unternommen hat und somit ein "Eigenbedarf" der Stiefmutter / des Vaters vorlag?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Ihre Freundin von dem Geld auch Lebensmittel für die Eltern gekauft hat, kann tatsächlich kaum die ganze Summe als Schenkung angesehen werden.

Sie sollte einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, Klage kann sich lohnen. Ein Urteil zum Thema:

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/schenkung-rueckforderung-heimkosten-sozialhilfe.htm

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Was ist denn von der "Schenkung" noch da?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TopAce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@hamburgerin01:
mag sein, dass damit wohl kaum die gesamte Summe angesetzt werden kann, aber wir haben keinerlei Kassenzettel/Quittungen und damit keinen Beweis.
Der eingetragene gesetzliche Vertreter/Betreuer des Vaters ist der Stiefbruder, leider steht meine Freundin mit ihm auf Kriegsfuss. Also haben wir wohl kaum Möglichkeit die Zahlungen der Einkäufe bestätigen zu lassen. Lediglich ihre Schwestern würden für sie Aussagen. Der Stiefbruder wohnt weiter weg und hat da eh nix von irgendwelchen Einkäufen mitbekommen, die Schwestern wohnen alle ein Kaff weiter.
Aber der Link ist sehr interessant... vielen Dank

@alida:
Was meinst du genau?
Das Auto ist immer noch im Besitz meiner Freundin, die Finanzierung wurde zwischenzeitlich auf meinen Namen umgeschrieben (vorher lief das Darlehen auf die Stiefmutter), obgleich sie die Raten zahlt. Damit ist das Auto immer noch im Besitz meiner Freundin, es ist grad mal die Hälfte abbezahlt. Eine Abzahlung des Autos UND der "Schenkung" liegt kaum in ihren finanziellen Möglichkeiten.

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#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Hat man nicht mehr alle Quittungen, ist auch eine Schätzung nicht schlecht. Denn dass eingekauft wurde für Muttern, wird ja kaum zu bestreiten sein.

Lebensmittel für 150,- pro Nase und Monat wären dann das Minimum - vergleichbar mit einer Grundsicherung. Fahrkosten könnten womöglich mit 30 Cent pro Kilometer angerechnet werden analog zur Einkommenssteuer.

Aber: Ein Geschenk wird durch ein Gegen-Geschenk nicht aufgehoben noch gemindert! Behaupte ich jetzt mal mangels Gegen-Gesetze zur Hand.

Wenn ich Muttern Lebensmittel schenke für 20 Monate mal 150,- = 3.000,-, dann kann ich dies Geschenk zurückfordern, wenn ich verarme.

Umgekehrt kann Mutter die Raten für mein Auto zurückfordern, wenn sie verarmt - jeder zu seiner Zeit, also dann, wenn er verarmt.

Von einer gegenseitigen Aufrechnung von Geschenken bei Verarmung nur eines der beiden Schenker habe ich bislang noch nichts gehört. (Aber das will wenig besagen:-)).

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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