Rückforderung aus Immobilie nach Scheidung

11. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
was-ist-Recht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung aus Immobilie nach Scheidung

Eigentlich müßte es heißen: Dumm, dümmer am dümmsten...
Doch meine Gutgläubigkeit und Naivität ist hier nicht das Thema. Daraus habe ich mittlerweile gelernt und sitze nun abgezockt und voller Frust vor den Tasten. Ich kann mich mit dieser Situation nicht abfinden.

Welche Möglichkeiten habe ich, aus einer Immobilie, in die ich jede Menge Geld und Zeit investiert habe, noch etwas zu retten....
Das Haus gehört meinen Ex-Schwiegereltern und ich wohnte mit meiner Ex-Frau mit in diesem Haus. Eine eigene Wohnung.

Im Jahr 1996 bauten die Schwiegereltern mit meiner finanziellen Hilfe am Haus an und unsere Wohnung vergrößerte sich dadurch. Leider habe ich damals aus Vertrauen und Naivität meinem damals schon sehr dominanten Schwiegervater geglaubt, das uns eh alles mal gehört. Meine Ex-Frau bekam dann auch notariell das Wohnrecht und für später das Haus überschrieben. Auf meine dumme Frage, was mit mir notariell und meinem für den Hausanbau geliehenen und gezahlten Betrag wird, kam die tolle Antwort, das wir ja verheiratet sind und UNS alles gehört. Na ja, das ist ja toll UNS gehört dann das Haus. Naiv und Sand in die Augen gestreut.

Es kommt, wie es kommen muß... Scheidung im Jahr 2005.

Auf die Frage, was nun mit meinem gezahlten Hausanbau geschehe, hieß es dann sinngemäß - Pech gehabt und laß das bloß ruhen, sonst mach ich Dich fertig - Aussage vom Ex-Schwiegervater damals. War etwas schwer für mich, da er auch noch mein Chef und Arbeitgeber war...Angst um Verlust des Arbeitsplatzes und Mobbing, sowie Drohungen waren an der Tagesordnung. Ich wollte damals dann nur noch meine Ruhe haben, da mich das Ganze in einen Burn-out und psychische Probleme trieb, welche ich nur noch medikamentös einigermaßen überstehen konnte. Heißt im Klartext: Der Verstand ist auch entsprechend auf Sparflamme und die Objektivität ist weg.

Mittlerweile geht es mir wieder sehr gut. Nur diese Sache bohrt und läßt mir keine Ruhe. Zumal ich auch noch über das Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg AZ 15U19/07 gestolpert bin.

Auch im BGB gibt es einiges....
§ 197 regelt durch die 30 jährige Verjährungsfrist auch die Herausgabe an Eigentum und anderen dinglichen Rechten.

Heißt für mich, ich habe 30 Jahre Zeit, ab 2005.

Und eine Verjährung ab 1996 kann nicht eingetreten sein, da § 207 BGB die Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen regelt.
(1) Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht.

Kann man auch von einer ungerechtfertigten Bereicherung ausgehen und sich auf § 812 Herausgabeanspruch beziehen?

Denn meine Ex-Frau wohnt auch nicht mehr in der damaligen gemeinsamen Wohnung im Haus der Schwiegereltern. Sie hat sich mit ihren Eltern zerstritten. Unsere ehemalige Wohnung ist vermietet. In dem Haus wohnt nur noch die Ex-Schwiegermutter. Der Vater meiner Ex-Frau ist mittlerweile verstorben.

Was ich als Nachweis nur noch in der Hand habe, ist ein Überweisungsbeleg über den Betrag für den Hausanbau an meine Ex-Frau..... und natürlich jede Menge Rechnungen auf mich ausgestellt, welche ich damals beglichen habe.

Was kann ich tun?
Gibt es noch so was wie Recht in unserem Staat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Du hast ja schon selbst festgestellt, das du sehr naiv warst!

Es nützt als Laie nichts, irgendwelche §§ zu zitieren, wen man(n) sich nicht damit auskennt.

Wenn du Klarheit möchtest (stell dich aber darauf ein, dass du keine Ansprüche hast), solltest du zu einem Anwalt gehen (einmalige Beratung kostet max. 190,-- + UST).

Dann siehst du klarer!



-- Editiert am 11.06.2009 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo von-was-recht,
"Recht ist nicht Gerechtigkeit" hat mir einmal mein Bruder gesagt. Er hat Recht. Ich habe keine Gerechtigkeit bis jetzt gesehen, außer dass mein erster Mann an einem Autounfall gestorben ist. Mit 27. Er war fürchterlich - Trinker, aggressiv, hat mich ausgenutzt. Jetzt ist damit Schluss. Jeder bekommt die Rechnung - früher oder später. Das ist Gerechtigkeit.
Meine jetzigen Schwiegereltern haben sich mit meinem Mann zusammengetan und wollen von mir für angeblich von ihnen für uns gezahltes Geld die Rückgabe. Jetzt darfst du mal staunen! Mein Noch-Mann macht ihnen wahrscheinlich den Zeugen für die angebliche Transaktion! Ich soll mir dann nach der Scheidung natürlich die Hälfte des Geldes vom dann Ex-Mann zurückholen. Kommst du noch mit? Ich dachte, ich sehe nicht richtig, als ich das Schreiben eines Anwalts mit dieser Forderung sah. Beweis dafür soll ein Überweisungsbeleg sein, auf dem unterschrieben mit dem Namen meines Mannes ein Geldbetrag von einem mir unbekannten Konto auf das Konto des damaligen Grundstücksverkäufers überwiesen wurde. Nach mehr als 12 Jahren weiss ich nicht mal mehr, wieviel das Grundstück damals kostete.
Kannst du mir aus deinem Erfahrungsschatz helfen?
Gruß,

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