Rückforderung Schenkung

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hillary
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Rückforderung Schenkung

Hallo, ich habe folgende Frage:
Meine Mutter hat mir als einzige Tochter ihre Immobilie per Schenkung notariell überschrieben. Eingetragen wurden auch natürlich Nießbrauch und Nutzungsrecht. Alles blieb wie vorher auch. Das Verhältnis untereinander wurde lebhaft gepflegt, heißt, meine Mutter konnte in unserer Familie ein und ausgehen wie sie es wollte und ebenso an allen Unternehmungen teilnehmen.Auch unsrerseits waren wir stets großzügig, wenngleich das finanziell nicht immer leicht fiel. Da sie jedoch leider eine sehr dominante Person ist, die eine Art Eigentumsanspruch auf die erwachsene Tochter (fortgeschrittenes Alter, mit eigener größerer Familie) wünscht, kam es leider immer wieder auch zu entsprechenden Konflikten.
So geschehen vor kurzem, gefolgt von Drohungen, einer Abreise und entsprechender Funkstille von beiden Seiten.
Nun meine Frage: Ist es grober Undank, wenn sich eine mehr als erwachsene Tochter nicht mehr bevormunden lässt und dies auch kundtut? Kann die Schenkung auch wegen persönlicher Gründe rückgängig gemacht werden? Ps. wir sind eine hart arbeitende normale Familie, die sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.
Für eine Rückanrwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hillary
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ps. auf das Erbe meines Vaters hatte ich vor vielen Jahren keinen Anspruch angemeldet, wollte (will es immer noch nicht)meine Mutter nicht damit belasten. Habe ich nach über 10 Jahren rein theoretisch noch Anspruch darauf?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hillary, das sind zwei verschiedene Punkte.
Grober Undank ist das nicht, wenn du deine Mutter darauf hinweist, dich aus deiner Lebensführung rauszuhalten. Du bist nicht ihr Leibsklave, auch nicht für eine Schenkung, die noch nicht mal eine richtige ist, da du sie ja theoretisch nicht mal verwerten kannst (wer kauft schon Haus mit Nießbrauch, obwohl....).

Um was handelt es sich denn, wenn du Erbe deines Vaters meinst?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hillary
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Zunächst herzlichen Dank für die rasche Antwort!Der Nießbraucheintrag war auch mein Wunsch weil ich ja nicht möchte, dass meine Mutter sich in ihrer eigenen Wohnung nicht mehr zuhause fühlt. Mein Vater starb vor über 10 Jahren. So hätte ich theoretisch sowieso einen Teil dieser Wohnung (die meine Mutter "geschenkt" hat und wieder rückfordert)geerbt. Ich habe das Erbe damals (ich sollte mich innerhalb von zwei Wochen beim Nachlassgericht melden) nicht angetreten da es ganz einfach das "Vermögen" meiner Eltern / meiner Mutter war und nicht meines. So sehe ich das jedenfalls.Meine Mutter hätte mich ja dann vermutlich auszahlen müssen.
Da das schon lange her ist und ich das Erbe damals ausgeschlagen bzw. nicht angetreten habe frage ich mich ob ich theoretisch trotzdem immer noch ein Erbrecht auf den Anteil meines Vaters habe. Das für den Fall, sollte meine Mutter die tatsächlich Wohnung rückfordern.

4x Hilfreiche Antwort

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