Rückforderung Bearbeitungsgebühr /Verwaltungskoste

29. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
matomjo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückforderung Bearbeitungsgebühr /Verwaltungskoste

Habe in 2000 einen ibb -Kredit für Hausbau erhalten, in dem steht, das die Ibb ein einmaliges laufzeitunabhängiges Bearneitungsentgelt von 2% der Darlehenssumme bei der ersten Auszahlung verrechnet/einbehalten wird.

Kann ich diese Gebühr, lt. BGH zurückfordern?

Weiterhin zahle ich monatlich einen Verwaltungskostenbeitrag i. H.v. Monatlich 0,5%. Verwaltungskosten sind doch auch rechtswidrig. Kann ich diese auch zurückfordern, jedenfalls für die Jahre, die noch nicht verjährt sind?

Lg

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