Habe in 2000 einen ibb -Kredit für Hausbau erhalten, in dem steht, das die Ibb ein einmaliges laufzeitunabhängiges Bearneitungsentgelt von 2% der Darlehenssumme bei der ersten Auszahlung verrechnet/einbehalten wird.
Kann ich diese Gebühr, lt. BGH zurückfordern?
Weiterhin zahle ich monatlich einen Verwaltungskostenbeitrag i. H.v. Monatlich 0,5%. Verwaltungskosten sind doch auch rechtswidrig. Kann ich diese auch zurückfordern, jedenfalls für die Jahre, die noch nicht verjährt sind?
Lg
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Rückforderung Bearbeitungsgebühr /Verwaltungskoste
29. Oktober 2014
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Frage vom 29. Oktober 2014 | 15:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückforderung Bearbeitungsgebühr /Verwaltungskoste
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