Rückerstattung: zu wenig überwiesen

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Basti1706
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung: zu wenig überwiesen

Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Käufer A bestellt bei Verkäufer B einen Pullover im Wert von 80€ und ein Paar Schuhe im Wert von 110€. Da die Schuhe nicht passen, werden sie mit entsprechend ausgefülltem Retourenschein zurückgeschickt. Statt 110€ werden jedoch nur 80€ zurücküberwiesen. Auf Nachfrage gibt B absurderweise an, dass der Pullover und nicht die Schuhe zurückgeschickt worden seien, man habe die selbstverstädnlich mit dem Lagerbestand abgeglichen und keine Ungereimtheiten festgestellt. Jegliche Erläuterungsversuche von A können oder wollen von B nicht richtig verstanden werden, sodass A auf 30€ sitzen bleibt.

Wie sieht es mit rechtlichen Möglichkeiten aus? Bestehen hier grundsätzlich Möglichkeiten, B hier Betrug, Unterschlagung o.ä. nachzuweisen?
Vielen Dank für die Hilfe! :dau:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Gegenfrage,könntest du ggf nachweisen die Schuhe mitgesendet zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Basti1706):
gibt B absurderweise an, dass der Pullover und nicht die Schuhe zurückgeschickt worden seien

Warum absurd? Wenn im PC "Pullover" steht, dann wird die Servicekraft (m/w) am telefon auch sagen, dass "Pullover" zurückgekommen ist.

Zitat (von Basti1706):
egliche Erläuterungsversuche von A können oder wollen von B nicht richtig verstanden werden,

Eher wollen, schließlich steht im System "Pullover" und nicht "Schuhe"

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Gegenfrage,könntest du ggf nachweisen die Schuhe mitgesendet zu haben?

Wenn er den Pullover noch hat, dann dürfte das zumindest ein Anscheinsbeweis sein. Denn irgendwas scheint ja angekommen zu sein, wenn es ein leeres Paket gewesen wäre, hätte der Verkäufer wohl eher gar nichts zurückerstattet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo Basti,

hier in dem geschilderten Sachverhalt gleich Betrug und Unterschlagung nachweisen zu wollen, halte ich jetzt erst einmal für etwas übertrieben, ...womöglich ist es einfach nur ein Versehen.

Hast du denn noch eine Kopie oder Foto vom Retourenschein?
Vielleicht hast du einfach den falschen Artikel angekreuzt? Vielleicht hat aber auch derjenige, der den Lagerbestand pflegt, einfach falsch abgelesen und dementsprechend auch falsch eingegeben? Alles möglich ...und auch noch das eine oder andere mehr ;)

An deiner Stelle würde ich den Mädels und Jungs dort einen Brief mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung schicken und dann denke ich, dass du deine 30.-€ erstattet bekommst.

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