Rückerstattung für gestrichenen Flug

5. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
vjrieden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung für gestrichenen Flug

Hier ist unser Problem:
Vor 6 Monaten habe ich vor 4 Personen Flüge von Berlin nach Christchurch in Neuseeland bei Orbitz (einem US-amerikanischen Online Reisebüro) gekauft. Der Preis was knapp EUR 6000. Die Flüge sollten Anfang November starten.
Leider ist unserer Gruppe im August etwas Dummes dazwischengekommen. Wir können eigentlich nicht reisen.
Da wir nicht stornieren wollten, haben wir gehofft, dass bis November eine Flugplanänderung erfolgt, mit dem wir von den Flügen kostenfrei zurücktreten dürften.

Nun ist ein Glücksfall geschehen. Unser Eurowings Zubringerflug von Berlin nach Düsseldorf wurde wg. Streik annulliert. Der Anschlussflug mit Singapore Airline flog aber wie geplant. Der Zubringerflug und der Singapore Airlines Flug befinden sich auf einem Ticket.

Nunmehr haben wir Eurowings schriftlich aufgefordert, uns die EUR 6000 wg. der Annulierung zu erstatten.
Die Antwort kam sehr schnell, allerdings nur als Telefonanruf.
Demnach hätten wir mit unserer Bordkarte auch mit dem ICE von Berlin nach Düsseldorf Flughafen fahren können. Streik sei Höhere Gewalt, deshalb gäbe es keine Entschädigung. Zudem müssten wir uns für eine Erstattung an Orbitz wenden und auf Kulanz seitens Singapore Airlines und Orbitz hoffen.

Orbitz haben wir bereits kontaktiert. Die verweisen uns auf Eurowings.
Singapore Airlines erzählt uns nun am Telefon, dass das Ticket Düsseldorf-Singapur-Christchurch-Wellington-Canberra-Singapur-Frankfurt lautet. Demnach habe Singapore Airlines nichts mit der Eurowings Annulierung zu tun.
In der Buchungsbestätigung von Orbitz sehe ich sowohl den Eurowings und die Singapore Airlines Flüge. Für mich ist das ein Vertrag.


-- Editier von vjrieden am 05.11.2016 21:45

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von vjrieden):
Unser Eurowings Zubringerflug von Berlin nach Düsseldorf wurde wg. Streik annulliert.

Und welche Maßnahmen genau wurden zur Schadenminderung unternommen (anderer Flug, Bus, Bahn, Mietwagen, ...)?



Zitat (von vjrieden):
Nunmehr haben wir Eurowings schriftlich aufgefordert, uns die EUR 6000 wg. der Annulierung zu erstatten.

Mit denen hat man aber keinen entsprechenden Vertrag, der diezu einer solchen Erstattung verpflichten würde.



Zitat (von vjrieden):
Für mich ist das ein Vertrag.

Der Schilderung nach ja.

Jetzt dürfte es darauf ankommen was das US-Recht dazu sagt und dann könnte man das eventuell in den USA einklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Streik ist in der Tat hoehere Gewalt. Da haben Sie sich leider vergaloppiert.

Ich gehe davon aus, dass Sie mindestens 24 Stunden vor Abflug ueber die Streikannullierung Ihres Fluges nach Duesseldorf informiert wurden. Jeder vernuenftige Mensch haette nun nach Alternativen gesucht. Und das waere mit dem ICE sicherlich kein Problem gewesen und dann gibt es da auch noch andere Fluggesellschaften, die diese Strecke bedienen.

Die Sache kam Ihnen gelegen - Sie haben sich auch nicht zum geplanten Abflug am Flughafen eingefunden. Vllt. haette man Ihnen dort weiterhelfen koennen passend nach DUS zu kommen. Da bleibt nur ob eine Kulanzerstattung erfolgt. Ansprechpartner waere die Singapore Airline.

Singapore Airline wird sich dem aller Voraussicht nach sperren und darauf verweisen, dass Sie sich zwecks Erstattungsantrag an den Vermittler wenden sollen. Das ist statthaft, denn die Airline kann mit der Abwicklung solcher Kulanzfaelle durchaus den Vermittler beauftragen.

Auf jeden Fall hat man Ihnen die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebuehren zu erstatten, haetten Sie denn in Deutschland bei einem hier ansaessigen Vermittler gebucht. Aber ob in den Staaten das auch gilt - keine Ahnung.......


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von vjrieden):
Streik sei Höhere Gewalt, deshalb gäbe es keine Entschädigung.


Ja, das betrifft aber nur den Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung.

Nach der EU-Fluggastverordnung sollte man bei einer Annullierung zwischen einer Erstattung der Ticketkosten und einer anderweitigen Beförderung wählen können (Art. 5 Abs. 1 und Art. 8).

Zitat (von vjrieden):
In der Buchungsbestätigung von Orbitz sehe ich sowohl den Eurowings und die Singapore Airlines Flüge. Für mich ist das ein Vertrag.


Was steht denn auf dem Flugschein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Und welche Maßnahmen genau wurden zur Schadenminderung unternommen (anderer Flug, Bus, Bahn, Mietwagen, ...)?

Es geht dem TE nicht um Schadensersatz, sondern um die Erstattung der Flugscheinkosten. Da greift keine Schadensminderungspflicht.

Unstreitig liegt eine Annullierung vor. Damit wird Artikel 5 aktiviert.

Zitat:
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 8 angeboten,


Zitat:
Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten
nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten
zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte
Reiseabschnitte
sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen
Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist,
gegebenenfalls in Verbindung mit


Hier gibt es keinen Raum für Interpretationen. Der Fluggast hat Anrecht auf die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten für alle nicht zurückgelegten Flugabschnitte.

Die EU-Fluggastverordnung greift, da Berlin-Düsseldorf ein Flug ab einem EU Flughafen ist.

Zitat:
Mit denen hat man aber keinen entsprechenden Vertrag, der die zu einer solchen Erstattung verpflichten würde.


Der Anspruch leitet sich aus der EU Fluggastverordnung ab.

Zitat:
(7) Damit diese Verordnung wirksam angewandt wird,
sollten die durch sie geschaffenen Verpflichtungen dem
ausführenden Luftfahrtunternehmen obliegen, das einen
Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, und
zwar unabhängig davon, ob der Flug mit einem eigenen
Luftfahrzeug oder mit einem mit oder ohne Besatzung
gemieteten Luftfahrzeug oder in sonstiger Form durchgeführt
wird
.


Zitat:
Jetzt dürfte es darauf ankommen was das US-Recht dazu sagt und dann könnte man das eventuell in den USA einklagen.


Es kommt wohl eher auf EU bzw. deutsches Recht an, denn Eurowings sitzt in Düsseldorf.

Zitat:
Sitz der Gesellschaft
Eurowings Aviation GmbH
Großenbaumer Weg 6
40472 Düsseldorf
HRB 66807 / Handelsregister Düsseldorf
USt-ID-Nr.: DE133500868
Geschäftsführung:

Dr. Jörg Beißel
Michael Knitter
Oliver Wagner
Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Karl Ulrich Garnadt



-- Editiert von vundaal76 am 06.11.2016 12:23

-- Editiert von vundaal76 am 06.11.2016 12:23

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Streik ist in der Tat hoehere Gewalt. Da haben Sie sich leider vergaloppiert.


Höhere Gewalt schränkt Artikel 8 NICHT ein. Der Anspruch auf die Erstattung der Flugscheinkosten besteht unabhängig davon, was die Ursache für die Annullierung ist.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass Sie mindestens 24 Stunden vor Abflug ueber die Streikannullierung Ihres Fluges nach Duesseldorf informiert wurden. Jeder vernuenftige Mensch haette nun nach Alternativen gesucht. Und das waere mit dem ICE sicherlich kein Problem gewesen und dann gibt es da auch noch andere Fluggesellschaften, die diese Strecke bedienen.


Der Fluggast ist aber nicht verpflichtet, eine alternative Beförderung zu akzeptieren. Laut Artikel 8 darf der Fluggast wählen zwischen Erstattung und alternativer Beförderung.

Zitat:
Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen


Zitat:
Die Sache kam Ihnen gelegen -


Das stimmt. Moralisch gesehen war das nicht ganz OK.
Zitat:

Sie haben sich auch nicht zum geplanten Abflug am Flughafen eingefunden.


Ja, der Flug wurde aber annulliert und daraus ergibt sich der Anspruch auf eine Erstattung. Wieso sollte ein Fluggast verpflichtet sein, sich am Flughafen einzufinden, wenn Dieser die Erstattung nach Artikel 8 wählt? Das wäre total unlogisch.
Zitat:

Da bleibt nur ob eine Kulanzerstattung erfolgt. Ansprechpartner waere die Singapore Airline.


Nein! Ansprechpartner für die vollständige Erstattung ist Eurowings. Der TE muss sich mit Singapore Airlines überhaupt nicht auseinandersetzen.

Zitat:
Singapore Airline wird sich dem aller Voraussicht nach sperren und darauf verweisen, dass Sie sich zwecks Erstattungsantrag an den Vermittler wenden sollen. Das ist statthaft, denn die Airline kann mit der Abwicklung solcher Kulanzfaelle durchaus den Vermittler beauftragen.


Ja!
Singapore Airlines darf sich natürlich gegenüber dem TE sperren, denn Singapore Airlines ist gemäß der EU Fluggastverordnung zu gar nichts verpflichtet. Sie haben vertragsgemäß die eigenen Flüge durchgeführt.

Zitat:
Auf jeden Fall hat man Ihnen die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebuehren zu erstatten, haetten Sie denn in Deutschland bei einem hier ansaessigen Vermittler gebucht. Aber ob in den Staaten das auch gilt - keine Ahnung.......


Mit USA oder Orbitz hat das gar nichts zu tun. Eurowings sitzt in Düsseldorf.

Nunmehr ist meine Frage an den TE - unter welcher Ticketnummer war der Eurowings Flug gebucht?
Daraus ergibt sich, ob die Buchung wirklich unter einer Ticketnummer vorlag.
Sollte die Ticketnummer mit 618 beginnen, dann hat Singapore Airlines das Ticket ausgestellt.
Singapore Airline verkauft aber keine Tickets für Berlin-Düsseldorf allein, sondern nur als Zubringerflug zu den eigenen oder Codeshare Langstreckenverbindungen. Damit könnte man nachweisen, dass die Gesamtstrecke Berlin-Christchurch auf einem Ticket ausgestellt wurde.

Fragen Sie doch mal bei Eurowings oder Orbitz nach der Ticketnummer für den Flug Berlin-Düsseldorf nach.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vjrieden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Buchungsbestätigung von Orbitz stehen acht Ticketnummern. Wir wollten ja zu viert Reisen.
Alle Ticketnummern starten tatsächlich mit der 618.

Wir haben gerade mit dem Live Chat von Orbitz gesprochen. Demnach ist die Ticketnummer für den Eurowings Flug eine von diesen o.g. acht Ticketnummern. Von der Aussage von Orbitz haben wir einen Screenshot gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vjrieden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat noch jmd. eine Idee?

Wir haben Eurowings angeschrieben und nach der Ticketnummer für den Flug TXL-DUS gefragt.

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