Rückbuchung v. Überweisung NACH Kontopfändung ???

17. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
PetraBS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückbuchung v. Überweisung NACH Kontopfändung ???

Hallo Leutz,

ich hatte letze Woche am Donnerstag auf meinem Konto einen größeren Zahlungseingang, habe verschiedene Überweisungen online getätigt.

Am Samstag kam per Post eine Pfändungs-u. Einziehungsverfügung eines Gläubigers für das Konto bei mir ins Haus geflattert.

Nun meine Frage.
An dem Donnerstag habe ich ca. 10 Überweisungen getätigt.
- Versicherung
- Miete
- Handyrechnung
und 2 Überweisungen an meine Mutter 8 da sie mir mal Geld geliehen hatte )

Freitags war die erste Überweisung für meine Mutter schon bei Ihr auf dem Konto und sie hat es gleich abgehoben.Wir hatten uns da schon gewundert, das die wiete Überweisung noch nicht da ist.
T-Mobile und die anderen müssen Ihr Geld von den Üerweisungen auch erhalten haben, da nämlich zum Beispiel das Handy wieder freigeschaltet wurde gestern.

Heute morgen schaue ich auf den Kontostand meiner Bank und sehe das die 2te Überweisung an meine Mutter zurückgebucht wurde.

Dürfen die das? Sie ist ja definitiv von meinem Konto noch runtergegangen, also wo ic h noch nicht gespeert war.

Verstehe das nicht.

Die Bank ( Cortal Consors ) konnte mir am Tel eben keine Auskunft geben weil sie auf die schnelle das Datum, wann bei denen der Pfänder eingegangen ist, nicht finden konnten.

Was soll ich denn nun machen. meine Mutter ist total sauer, das das Geld noch nicht auf Ihrem Konto ist.

Gruß
Petra

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

rein aus dem Bauch kann ich nicht helfen. Aber warum sollte die Mutter gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Petra,

das geht wahrscheinlich in Ordnung. Die Bank wird die Pfändungs- und Einziehungsverfügung schon ein oder zwei Tage eher gehabt haben, denn die werden kaum an einem Samstag für Dich aufstehen ;-)
In der Praxis ist es in der Tat so, dass den Drittschuldnern (den Banken) das Ding schon ein paar Tage eher zugestellt wird, damit die das Konto dichtmachen können. Wenn die Zustellung gleichtägig erfolgt (so war es früher) kann es passieren, dass der Schuldner etwas schneller ist als die Bank und das Konto abräumt.

Das Konto sperren dürfen sie nicht nur, das müssen sie sogar. Die Bank ist nicht verpflichtet, gerade ausgeführte Überweisungen zurückzurufen, aber sie ist dazu berechtigt, und das hat sie in diesem Fall wohl getan - wenn das auf dem Konto als Belastung und Storno ersichtlich ist.
In jedem Fall darf die Bank ab dem Zeitpunkt der Zustellung keine Verfügungen mehr zulassen.

Weil Deine Pfändung von einer öffentlichen Kasse kommt, würde ich in Deiner Stelle dort anrufen oder vorsprechen und die Sache klären. Wenn Du Ratenzahlung vereinbarst, können die die Pfändung für ruhend erklären mit der Folge, dass Du das Konto frei hast. Die sind kooperativer, als man glaubt.

Wenn Du Tips wegen Pfändungsschutz (Lebensunterhalt etc.) brauchst, dann melde Dich nochmal.

Gruss Hans-Jürgen
***

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich dachte Überweisungen lassen sich nciht zurückbuchen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

-> mahnman

Eine Überweisung kann man so lange zurückrufen, bis sie auf dem Konto des Empfängers soweit gutgeschrieben ist, dass er durch Abruf eines Auszuges Kenntnis erhalten kann. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Überweisung nur mit Zustimmung des Empfängers zurückgehen.

Wenn eine Überweisung aber noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist, kann die Bank des Auftraggebers sie zurückrufen und die Bank des Empfängers ist verpflichtet, den Rückruf zu beachten.

Gruss Hans-Jürgen
***

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.898 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen