Rückabwicklung Versandkosten?

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
oso43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Rückabwicklung Versandkosten?

Hallo,

wer trägt bei einer Rückabwicklung einer gebrauchten Kaufsache (Privat) die Kosten für Hin- und Rückversand ?


Mit freundlichen Grüßen
ingo

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von oso43 am 19.02.2015 14:17

wer trägt bei einer Rückabwicklung einer gebrauchten Kaufsache (Privat) die Kosten für Hin- und Rückversand ? <hr size=1 noshade>

imho - Der Käufer - § 269 BGB und Umkehrschluss zu §357 Abs. 2 BGB

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oso43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

die § gelten aber für den Verbrauchsgüterkauf und nicht bei Privatkauf/verkauf? Oder?

Es geht auch nicht um eine Rückabwicklung gemäß Widerrufsrecht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von oso43 am 19.02.2015 14:48

die § gelten aber für den Verbrauchsgüterkauf und nicht bei Privatkauf/verkauf? Oder? <hr size=1 noshade>

Nein, §269 BGB ist allgemein - §357 BGB ist Verbrauchsgüterkauf, deshalb sagte ich Umkehrschluss
quote:<hr size=1 noshade>von oso43 am 19.02.2015 14:48

Es geht auch nicht um eine Rückabwicklung gemäß Widerrufsrecht. <hr size=1 noshade>

Das habe ich verstanden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oso43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

ok.

dann muss ich nochmal nachfragen:

Was muss V nun genau erstatten?

V verkauft privat an K. K übernimmt die Versandkosten zu sich.
K stellt Mängel fest und schaltet Anwalt ein. Anwalt fordert Rückabwicklung auf Kosten von V + Erstattung der Versandkosten zu K.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von oso43 am 19.02.2015 15:08

Was muss V nun genau erstatten?

Den Kaufpreis der Ware ohne Versandkosten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oso43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie darf ich das u.g. verstehen? betrifft das auch die Versandkosten zu dem Käufer?

Der Käufer muss im Rahmen der Rückabwicklung nach den §§ 346 ff. BGB möglichst so gestellt werden, als ob er den Vertrag nicht geschlossen hätte.


3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

§346 behandelt Verbraucherverträge.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
oso43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

ok, danke.

gesetzten Fall der V schlägt einen Übergabetermin vor, d.h. Herausgabe der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises. Nun lehnt der K aber ab weil er auch auf Erstattung der Versandkosten besteht und droht mit Klage.
Wie sollte der V sich nun verhalten?

Ist bei Klageerhebung der Streitwert dann der Kaufpreis oder die Versandkosten oder beides?

Sollte die Rücknahme ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen und ein Übergabeprotokoll angefertigt werden?

Kann der Käufer nach Rücknahme noch weitere Forderungen stellen die bis dato nicht erwähnt worden, Auslagen etc.?

1x Hilfreiche Antwort

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