Hallo,
wer trägt bei einer Rückabwicklung einer gebrauchten Kaufsache (Privat) die Kosten für Hin- und Rückversand ?
Mit freundlichen Grüßen
ingo
Rückabwicklung Versandkosten?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:<hr size=1 noshade>von oso43 am 19.02.2015 14:17
wer trägt bei einer Rückabwicklung einer gebrauchten Kaufsache (Privat) die Kosten für Hin- und Rückversand ? <hr size=1 noshade>
imho - Der Käufer - § 269 BGB und Umkehrschluss zu §357 Abs. 2 BGB
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die § gelten aber für den Verbrauchsgüterkauf und nicht bei Privatkauf/verkauf? Oder?
Es geht auch nicht um eine Rückabwicklung gemäß Widerrufsrecht.
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quote:<hr size=1 noshade>von oso43 am 19.02.2015 14:48
die § gelten aber für den Verbrauchsgüterkauf und nicht bei Privatkauf/verkauf? Oder? <hr size=1 noshade>
Nein, §269 BGB ist allgemein - §357 BGB ist Verbrauchsgüterkauf, deshalb sagte ich Umkehrschluss
quote:<hr size=1 noshade>von oso43 am 19.02.2015 14:48
Es geht auch nicht um eine Rückabwicklung gemäß Widerrufsrecht. <hr size=1 noshade>
Das habe ich verstanden.
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ok.
dann muss ich nochmal nachfragen:
Was muss V nun genau erstatten?
V verkauft privat an K. K übernimmt die Versandkosten zu sich.
K stellt Mängel fest und schaltet Anwalt ein. Anwalt fordert Rückabwicklung auf Kosten von V + Erstattung der Versandkosten zu K.
quote:
von oso43 am 19.02.2015 15:08
Was muss V nun genau erstatten?
Den Kaufpreis der Ware ohne Versandkosten.
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Wie darf ich das u.g. verstehen? betrifft das auch die Versandkosten zu dem Käufer?
Der Käufer muss im Rahmen der Rückabwicklung nach den §§ 346 ff. BGB
möglichst so gestellt werden, als ob er den Vertrag nicht geschlossen hätte.
§346 behandelt Verbraucherverträge.
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ok, danke.
gesetzten Fall der V schlägt einen Übergabetermin vor, d.h. Herausgabe der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises. Nun lehnt der K aber ab weil er auch auf Erstattung der Versandkosten besteht und droht mit Klage.
Wie sollte der V sich nun verhalten?
Ist bei Klageerhebung der Streitwert dann der Kaufpreis oder die Versandkosten oder beides?
Sollte die Rücknahme ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen und ein Übergabeprotokoll angefertigt werden?
Kann der Käufer nach Rücknahme noch weitere Forderungen stellen die bis dato nicht erwähnt worden, Auslagen etc.?
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