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Ruander erhält in Kanada lebenslange Haftstrafe wegen Völkermords

AFP VOM 29.10.2009 | Nachrichten - International | 874 Aufrufe
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Völkermord, Ruanda

Verurteilter an Genozid in seinem Heimatland beteiligt

Ein Gericht im kanadischen Montréal hat einen Ruander im Zusammenhang mit dem Völkermord in seinem afrikanischen Heimatland im Jahr 1994 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Désiré Munyaneza werde frühestens in 25 Jahren einen Antrag auf Haftverschonung stellen können, sagte Richter André Denis am Donnerstag bei der Verkündung des Straßmaßes. Die Strafe falle so hart aus, weil die von dem Verurteilten begangenen Verbrechen dem Gesetz nach "die schlimmsten" seien, die es geben könne. Munyaneza war im Mai in sieben Anklagepunkten, darunter Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für schuldig befunden worden.

Opferverbände in Ruanda begrüßten das Strafmaß. Der Justizminister des Landes, Tharcisse Karugarama, sagte der Nachrichtenagentur AFP in der Hauptstadt Kigali, das Urteil sei ein "klares Signal" an all die mutmaßlich für den Völkermord Verantwortlichen, die international gesucht würden. Er hoffe, die kanadische Justiz werde auch weitere in Kanada Asyl beantragende Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. Die Anwälte Munyanezas kündigten an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Während des Genozids in Ruanda von April bis zum Juli 1994 wurden mehr als 800.000 Menschen getötet, überwiegend Tutsi und gemäßigte Hutu. Munyaneza soll an dem Völkermord beteiligt gewesen sein, Frauen vergewaltigt und Zivilisten getötet sowie als Anführer einer Miliz im Süden des Landes Straßensperren errichtet haben, um unter Fliehenden gezielt nach Angehörigen der Tutsi-Volksgruppe zu suchen. Munyaneza ging nach dem Völkermord nach Kamerun ins Exil und siedelte 1997 nach Kanada über, wo er erfolglos Asyl beantragte. Nach fünfjährigen Ermittlungen wurde der Ruander 2005 in Kanada verhaftet und schließlich vor Gericht gestellt.

Der Prozess war der erste in Kanada wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Grundlage ist ein im Jahr 2000 von Kanada verabschiedetes Gesetz, das es erlaubt, auch im Ausland begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen.

29. Oktober 2009 - 20.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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