Rote Ampelblitzer - Anhörungsbogen von Behörde ignoriert, Bußgeldbescheid

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474744-87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rote Ampelblitzer - Anhörungsbogen von Behörde ignoriert, Bußgeldbescheid

Hallo zusammen,

ich wurde vor einigen Wochen offenbar beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt.
Nun kam vier Wochen später erst ein Anhörungsbogen o.ä. auf dem ich angegeben habe, mich an den Vorfall nicht zu erinnern bzw. angekreuzt habe, dass ich nicht gefahren bin und auch nicht weiß, wer gefahren ist.
Es handelt sich um einen Dienstwagen der tatsächlich von vielen Kollegen in meinem Büro gefahren werden kann. Auf dem Blitzerfoto ist der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen, da die Sonnenblende vor den Augen ist. Ich habe dem Anhörungsbogen ein Schreiben beigelegt, auf dem steht, dass ich gern ein besseres Foto hätte, damit ich im Büro den Fahrer identifizieren kann.
Diesen Brief habe ich innerhalb einer Woche nach der Zustellung an die zuständige Behörde geschickt (das Datum auf dem Schreiben selbst, war allerdings schon einige Tage bevor ich das Schreiben erhalten habe). Nun kam nur wenige Tage nach dem ersten Schreiben der Behörde der Bußgeldbescheid über 200€ + 25€ Gebühr +3,50€ Auslagen.

Ich will gern widersprechen - eher wäre ich bereit künftig ein Fahrtenbuch zu führen als eine Strafe für ein Vergehen zu zahlen, bei dem gar nicht eindeutig klar ist, dass ich wirklich selbst gefahren bin.
Ich habe keine Verkehrsrechtschutzversicherung und habe Angst das in dem ganzen Verfahren noch weitere Gebühren dazu kommen, denn das kann ich mir finanziell nicht erlauben.

1. Lohnt es sich überhaupt zu widersprechen oder stehen meine Chancen eher schlecht?
2. Wenn ich nicht widerspreche, habe ich eine Möglichkeit die Summe in zwei Raten zu zahlen (hab soviel Geld gerade nicht)

Vielen Dank vorab für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go474744-87):
Diesen Brief habe ich innerhalb einer Woche nach der Zustellung an die zuständige Behörde geschickt

Also entweder ist es nicht angekommen oder die Argumentation war doch nicht so gut.
Oft wird dann von der Behörde auch nachträglich ein Abgleich gemacht mit anderen Fotos die vorliegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wenn ich nicht widerspreche, habe ich eine Möglichkeit die Summe in zwei Raten zu zahlen (hab soviel Geld gerade nicht) Ich denke schon - das ist ja ein überschaubarer Zeitrahmen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Wagen auf die Firma angemeldet ist, dann geht der erst Brief an die Firma. Wenn dann jemand aus der Firma angegeben hat, dass Dir das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum zur Verfügung stand, dann hast Du eher schlechte Karten.

Wenn das Fahrzeug mehreren Mitarbeitern zur Verfügung stand, dann solltest Du Dich Fragen, wie die Bußgeldbehörde auf Dich gekommen ist.

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