Rote Ampel überfahren als Radfahrer

5. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)
Rote Ampel überfahren als Radfahrer

Hallo,

Frage: Wenn ein Radfahrer auf auf dem Fußgängerweg fährt und eine grüne Fußgängerampel überquert, die jedoch parallel zu einer roten Straßen-Ampel verläuft, liegt dann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?

Oder ist das nur "fahren auf dem Bürgersteig"?


Danke,

SN

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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14 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Wenn es sich um einen reinen Fußweg handelt, dann ist das zum einen unerlaubtes fahren auf dem Fußweg und zum zweiten auch ein Rotlichtverstoß.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Hallo nochmal,

habe mir die VErkehrssituation nochmal angeschaut (bin nicht selbst der BEtroffene) und habe folgende Zusätze, warum der Fall etwas "seltsam" ist. Ich versuche es mal halbwegs zu beschreiben:

Zunächst ist es eine große T-Kreuzung, bei der die Sekrechte in die Fußgängerzone endet (nur die Straßenbahn kann geradeaus in die FuZo einfahren).

Es handelt sich zudem um den Hauptzugangsweg zur Universität Karlsruhe (kann man sich ggf. in google earth mal anschauen - Kronenplatz)

Nun existiert zwar ein kleiner Gehweg neben der Senkrechten, der ist aber kaum benutzt, da noh ein weiterer, BREITER (10m, mit diversen Ein- und Ausfahrten von Geschäften, einem Parkplatz), der unter ca. 30° von hinten zur Kreuzung und der besagten Fußgängerampel führt. Zwischen dem eigentlichen "Gehweg" an der Straße und dem breiten "Einfahrtsstreifen" stehen BÄUME, die die Ampeln der Straße verdecken.

Die Fußgängerampel ist ca. 5m hinter der Verkehrsampel.

Fazit: Ein Radfahrer (täglich ca. 10.000), der aus der Universität kommt und auf den Kreuzugspunkt zufährt sieht NUR die Fußgängerampel. Er wartet dort bei Rot, fährt bei Grün los und die Polizei hat sich in 50m Entfernung (kann die Verkehrsampel GAR NICHT SEHEN) am Eingang der FuZo postiert und kassiert den Verstoß des Überfahrens der roten Ampel.

Die Person (bzw. die Personen) wird gedrängt den Verstoß doch gleich zuzugeben, weil sonst kommt der böse Richter usw. (das Übliche halt).

75% der Radfahrer werden allerdings mangels Beamten (6 Stück) gar nicht festgehalten.


Mal abgesehen davon, dass ich das als willkürlich und unverhältnismäßig erachte, würde mich (zusätzlich) doch nochmal interessieren, ob da eine Chance besteht unter der Erklärung der o.g. Tatsachen die recht hohe Strafe und Punkte zu verringern....?

Das "GEständnis" bei der Polizei müsste man natürlich widerrufen.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Das der Radfahrer nur die Fußgängerampel sehen kann, wird aber wohl daran liegen, dass er - verbotswidrig - den Gehweg anstelle der Straße benutzt, oder? Insofern ist diese Situation vom Radfahrer selbst verschuldet und somit m.E. auch zu verantworten. Meiner Meinung nach hat ein Einspruch keine Erfolgsaussicht.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

Hab auch schon die für mich falsche Ampel genommen, und ohne gefährdung denselben begangen.
Einzigste was mir die Gerichtsverhandlung gebracht hat, ist die erkenntnis, daß Polizisten Lügen dürfen, bis sich die Balken biegen. Und das ich vom Fahrverbot gegen verdopplung der Geldbuße weggekommen bin.
Mit Gerichtskosten dann das dreifache.

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#5
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ich verstehe die Argumente, aber wie gesagt ist das hier von den "äußeren Umständen" etwas fragwürdig. Es ist nichtmal sicher, ob der befahrene BEreich tatsächlich "Gehweg" ist.

Wie gesagt: Der Radfahrer passiert die Verkehrsampel (die für ihn nicht sichtbar ist und die sogar grün ist!) über eine "Platz-artige" Struktur, die vom eigentlichen Gehweg durch Sträucher + Bäume abgetrennt ist und wartet ca. 10m hinter der Straßenampel-Haltelinie an der Fußgängerampel, die zu dieser Zeit rot ist.

Klar haben Beamte immer Recht, aber deren Argumentation ist hier irgendwie zu simpel...

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Solange keine Radweg vorhanden ist, muss der Radfahrer die Fahrbahn benutzen und dann auch die übliche Ampel beachten. Kann er diese nicht sehen, weil er nicht auf der Straße, sondern auf dem Gehweg fährt, ist das sein eigenes Verschulden und es bleibt ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

Wieso bist Du der Meinung, dass es sich nicht um einen Gehweg handelt? Möglicherweise wäre ein Foto oder eine Zeichnung von dieser Stelle mal nicht schlecht.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Hi mal wieder.

Nun habe ich mir das nochmal in Ruhe angeschaut und auch ein Bild gemacht.

Sache ist folgende:

Die Linksabbieger haben gleichzeitig mit den Fußgängern Grün, jedoch ist die Fußgängerampel einige Sekunden länger Grün.

Der Radfahrer wurde an der gekennzeichneten Stelle angehalten.

Natürlich haben Beamte immer Recht, nur frage ich mich wirklich, woher der Beamte wusste, dass die Straßenampel SCHON rot war. War sie auch nicht.

http://14mb.de/u/roteampel/Grafik1.jpg

(das Foto ist einige Jahre alt, die Bäume / Sträucher sind deutlich größer).

Zusammengefasst nochmal die Kritikpunkte an der OWI:

- Polizist kann Ampelstellung nicht sehen.

- Unverhältnismäßigkeit: Hauptzugang zur Universität. Täglich Tausende Radfahrer, die "wie angegeben" fahren.

- Wilkür: 2x 2 Beamte, die nur stichprobenartig Radfahrer "bearbeiten" konnten.


Zusatzfrage: Wie lange kann man eigentlich die Aussagen widerrufen?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Mit dem Bild habe ich die Situation jetzt verstanden.

Es wird mit dem Bild auch deutlich, dass es sich um einen klassischen Rotlichtverstoß handelt.

Dabei zieht keiner Deiner Einwände.

Die Fahrspur der Radfahrers zu nehmen, ohne dass dieser die Linksabbiegerampel überhaupt sehen kann, ist schon sehr dreist.

Die Fußgängerampel gibt doch nur grünes Licht für die Überquerung der von oben kommenden Straße. Eine Überquerung der von rechts kommenden Straße ist damit in keinem Fall zulässig. Auf der anderen Seite hätte der Radfahrer bei Nutzung der grünen Ampel für die Linksabbieger auch die Linksabbiegerspur nutzen müssen.

Dass dieser Rotlichtverstoß massenhaft begangen wird, zeigt deutlich, dass hier wohl eine polizeiliche Kontrolle zwingend erforderlich war. Eine Entschuldigung für den verstoß ist das keineswegs. Außerdem gibt es keine Gleichheit im Unrecht.

Man hat also keinen Anspruch darauf, dass jeder angehalten und bestraft wird, der diesen Rotlichtverstoß begangen hat. Der Vorwurf der Willkür zählt daher ebenfalls nicht. Denk mal darüber nach, wozu das führen würde, wenn man sich herausreden könnte, dass jamand anderes die gleiche OWi ungestraft begangen hat.

Die Polizeisten mussten übrigens die Ampelstellung gar nicht sehen, weil die eingezeichnete Fahrtroute grundsätzlich einen Rotlichtverstoß darstellt, unabhängig davon, wie gerade die Ampelphasen waren. So darf in keinem Fall gefahren werden.

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#9
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ok, DAS sind doch mal wenigstens Argumente ;) Speziell das mit dem "müssen die Ampel gar nicht sehen". Man sieht die Ampel an sich zwar nicht, aber man sieht, dass die Linksabbieger losfahren und die Fußgänger losgehen / grün haben.

Es ist halt - wenn man die Situation kennt - ein Witz und die Argumentation gegen die "Willkür" usw. lasse ich nur als ganz, ganz graue Theorie gelten ;)

Wen soll so eine Witz-Kontrolle denn interessieren? Ok, die 20 Radfahrer, die erwischt wurden werden nun entweder auf dem Radweg fahren (3 davon) und 17 werden schauen, ob Polizei da steht ;)

Karlsruhe - die Stadt des Rechts - wurde nicht umsonst vom ADFC zur Fahrradunfreundlichsten Stadt Deutschlands gewählt (schon rein von der Infrastruktur)! Und dann gibt's da so abartig viel Polizei, die nix zu tun haben, wenn nicht gerade ein wichtiger Prozess ist... Aber das ist ne andere GEschichte ;)

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#10
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Und was ist wenn man als Radfahrer kurz vor der Ampel sein Fahrrad auf den Bürgersteig schiebt und hinter der Ampel sofort wieder aufsteigt und weiterfährt? Das dürfte doch legal sein. Ist zwar etwas aufwendiger als direkt durchfahren ohne abzusteigen aber mit sicherheit schneller als an jeder Fußgängerampel zu warten.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Und was ist wenn man als Radfahrer kurz vor der Ampel sein Fahrrad auf den Bürgersteig schiebt und hinter der Ampel sofort wieder aufsteigt und weiterfährt?

Ja, dann aber bitte innerhalb der Markierungen zur anderen Straßenseite wechseln. Wenn man das Fahrrad wie eingezeichnet quer über die Kreuzung schiebt, wäre das auch ein Rotlichtverstoß.

Wo im konkreten Fall das Problem liegt, die deutlich eingezeichnete Fahrradspur zum Linksabbiegen zu nutzen, erschließt sich mir ebenfalls nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ich schließe mich @hh voll an. Sich als Radfahrer in allerbester Wildwestmanier aufführen und dann über die Willkür der Polizei beschweren, finde ich schon ziemlich daneben.

Gruß,

Axel

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#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Um's nochmal aufzuwärmen und zur erklärung "warum" der "Radweg" nicht genutzt wird:

Der Rote Streifen BEGINNT exakt am Hauseck des Gebäues und ist die Verlängerung des Gehweges (fängt also aus dem Nixhtas an). Gleichzeitig werden die ersten 10m des Streifens von rechts abbiegenden Autos überfahren, die weder einen Röntgenblick haben um die Hauswand zu durchschauen, noch sich in irgend einer Weise "angepasst" verhalten (Ampel ist noch grün - GAS GEBEN).

DORT werden regelmäßig die Radfahrer umgenietet und nicht, weil sie mit Schrittgeschwindigkeit sich unterhaltend neben ihren Fußgänger-Kommilitonen hergondeln.

Das mit "Wildwest" ist (wie der Wildwestautor hier sagen würde ;) : Kinderkram! Es geht nicht um "Fahrradkurier-Style" mit 40 durch die Fußgängerzone und im Slalom in Gegenrichtung durch die Einbahnstraße, sondern um das "Überfahren einer roten Ampel", die gar nicht rot war, sondern grün, aber als Rot angesehen wird, weil es aus Prinzip so ist.

Ich bin übrigens sowohl Radfahrer- als auch Autofahrer und in dem geschilderten Fall nicht betroffen.

Wenn die Argumente tasächlich so sind, dann ist es halt so. Hab' auf jeden Fall wieder was dazu gelernt ;)

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