Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ert123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren

Hallo,

mal angenommen, jemand fährt mit dem Fahrrad auf dem Radweg. Die Ampel (für die Straße und den Radweg) wird von demjenigen überfahren. Die Ampel ist NICHT gerade erst rot geworden.
Die 2 Polizisten, die das beobachtet haben, halten den Radfahrer an und nehmen die Personalien auf.
Was kommt auf den Radfahrer zu?

Tut es was zur Sache, daß ein Polizist behauptet, daß der Radfahrer "nicht mal geguckt" hat und der Radfahrer nur in einem Nebensatz erwähnt hat, daß er doch geguckt hat?

Danke & Gruß,
Ert123

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das "nicht mal geguckt" könnte auf eine potentielle Gefährdung anderer und damit Steigerung auf 160€ hinauslaufen.

Widerspruch gegen gleich zwei Polizisten, ohne weitere Zeugen, ist wohl aussichtslos.
Der Widerspruch würde darüber hinaus auch nur ganz klar den Vorsatz erkennen lassen, ob das in deinem Sinn ist ....

-- Editiert quiddje am 04.11.2011 15:52

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Der Widerspruch würde darüber hinaus auch nur ganz klar den Vorsatz erkennen lassen,


Wieso das denn?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ein Widerspruch hat nicht mit Vorsatz zu tun. Sinnlos wäre das aber auf jeden Fall.

Eine Gefährdung muss schon auch vorhanden sein: wenn einer bremsen musste oder deswegen halten.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
100€ und ein Punkt in Flensburg.

Ich würde eher sagen BKat 132.3: 200 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich würde eher sagen BKat 132.3: 200 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Nein, das genannte gilt nur für Führer von Kraftfahrzeugen. Für Radfahrer gibt es in einem solchen Fall kein Fahrverbot und auch nur einen Punkt (siehe Hinweis am unteren Rand in meinem Link).
Und da für Radfahrer regelmäßig nur das halbe Bußgeld gilt, waren die 100 Euro (bzw. mit Gefährdung 160 Euro) auch korrekt.

entsprechender Teil des Bußgeldkatalogs

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

@Rechtsanwalt Carsten Meinecke: Ich meinte die Widerspruch "daß er doch geguckt hat". Wenn er sagt, das er vor Überfahren der Kreuzung sorgfältig in alle Richtungen geguckt hat und dann bei Rot (das nicht ganz frisch eingeschaltet war) gefahren ist - da würde ich mal Vorsatz draus lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Der Radfahrer wird der Polizei wohl kaum erklären, dass er das rote Licht gesehen hat und trotzdem gefahren ist. Er wird wohl eher sagen, ich habe gründlich geschaut und die Ampel war grün. Ich gebe aber zu, dass man bei Version 1 Vorsatz annehmen kann.

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