Rot-Grün will Rechte homosexueller Paare ausbauen
AFP VOM 30.6.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 6749 Aufrufe Mehr zum Thema:Homosexuelle, Adoptionsrecht, Adoption
- Gesetzentwurf sieht Stiefkindadoption vor
Rot-Grün will die Rechte homosexueller Paare weiter ausbauen und ihnen ein eingeschränktes Adoptionsrecht einräumen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf vor, der die Möglichkeit einer Stiefkindadoption für lesbische und schwule Paare vorsieht. Die Regelungen zum Güterstand und dem Unterhaltsrecht sollen weitgehend denen der Ehe angeglichen werden. Von den homosexuellen Paaren werde verlangt, dass sie Unterhalt zahlen und füreinander einstehen, sagte Zypries. Daher müsse es auch in anderen Bereichen eine weitere Angleichung geben. Die Union wandte sich gegen die Koalitionspläne.
Nach dem Gesetzesvorhaben sollen Schwule und Lesben, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, künftig die Möglichkeit haben, das leibliche Kind ihres Partners zu adoptieren. Voraussetzung ist allerdings, dass der leibliche Vater oder die leibliche Mutter dem zustimmt. Enstsprechend dem bisherigen Adoptionsrecht müssten außerdem die zuständigen staatlichen Stellen ihre Genehmigung erteilen, betonte Zypries. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte: "Hier geht es allein um das Wohl der Kinder, die in diesen Lebenspartnerschaften leben.",
Der Gesetzesnovelle zufolge, die am Freitag in den Bundestag eingebracht werden soll, sollen eingetragene Homo-Paare wie bei der Ehe künftig im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn nichts anderes vereinbart ist. Nach einer Trennung besteht entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuchgegenseitiger Unterhaltsanspruch. Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung sollen denen der Ehe angeglichen werden, Schwule und Lesben sollen sich künftig verloben können.
Zypries räumte ein, dass beim Adoptionsrecht keine Angleichung mit der Ehe erreicht sei. Dies stoße auch bei den beiden Koalitionsfraktionen "doch noch auf Vorbehalte". Außerdem verbiete ein europäisches Abkommen gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption. Langfristig sei aber eine Angleichung erstrebenswert.
Dem Gesetz muss der Bundesrat nicht zustimmen. Es soll nach dem Willen der Koalition bis Ende des Jahres unter Dach und Fach sein und Anfang 2005 in Kraft treten. Zypries und Beck kündigten ferner eine erneute Initiative für das zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz an, das steuerliche Regelungen für Homo-Paare vorsieht. Beck fordert die Union auf, ihren Widerstand gegen das Vorhaben aufzugeben. Ein Vorstoß des CDU-regierten Hamburger Senats zeige, dass es auch bei der Union Bewegung gebe.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), erklärte, die geplante Stiefkindadoption "überschreitet eine Grenze, die der in unserer Verfassung verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie setzt". Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) dürfe der Gesetzgeber für gleichgeschlechtliche Lebenspartner Rechte und Pflichten bestimmen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Ein Adoptionsrecht gehe jedoch darüber hinaus, weil es Dritte - nämlich die Kinder - einbeziehe.
Demgenüber kritisierte der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen das von Rot-Grün geplante eingeschränkte Adoptionsrecht als unzureichend. Weil die Adoption auf leibliche Kinder eines Lebenspartners beschränkt sei, bleibe die Regelung "weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück", erklärte er in Berlin.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte das Gesetzesvorhaben im Grundsatz. "Die Richtung stimmt", erklärte LSVD-Sprecher Philipp Braun in Berlin. "Es bleibt aber unverständlich, warum die Regierungskoalition beim Adoptionsrecht auf halber Strecke stehen bleiben will."
30. Juni 2004 - 14.21 Uhr
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