Roststelle bei unfallfreiem Fahrzeug

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Roststelle bei unfallfreiem Fahrzeug

Vor einem Jahr kaufte ich einen gebrauchten und offiziel unfallfreien VW Polo (Bj 2003). Nun stellte ich vor ein paar Wochen eine "blühende" Roststelle am Kotflügel hinten links fest. Ein VW-Mitarbeiter überprüfte die Lackdicke und teilte mir mit, dass an der rostenden Stelle Reparaturarbeiten (Verspachtelungen, Lackierung) durchgeführt wurden. Die Lackdicke betrug laut Messgerät das Dreifache als an anderen/ unbehandelten Stellen. Mit dieser eindeutigen Diagnose wendete ich mich an mein Verkäuferautohaus (BMW). Ein Mitarbeiter führte ebenfalls eine Lackdickemessung durch und kam zum gleichen Ergebnis. Mit Fotos hielt er die Roststelle digital fest. Nach unzähligen Telefonaten bezüglich einer Klärung des Problems und Vertröstungen, wandte ich mich an den Geschäftsführer und bat um eine 100%ige Erstattung der Reparaturkosten. Rasch bekam ich Antwort und man bot mir ein Entgegenkommen von 30% der Reparaturkosten an. Damit nicht einverstanden, meldete ich mich erneut und man teilte mir ein anderes Angebot mit, dass ich 75EUR zuzahle und die restlichen Kosten würden vom Autohaus übernommen. Damit bin ich jedoch auch nicht einverstanden. Warum soll ich für etwas zahlen, was ich nicht verursacht/ verschuldet habe. Laut Autohaus wurden alle Unterlagen vom Vorbesitzer, Ankaufunterlagen etc. überprüft und es sei kein Indiz auf einen Unfall oder Reparatur an der betreffenden Stelle zu finden. Ende Oktober ist ein Treffen vereinbart, da ich mit der 75EUR-Beteiligung nicht einverstanden bin.

Fazit: Offiziell wurde mir ein unfallfreies Auto mit verzinkter Karosserie verkauft, an welchem Lackierungsarbeiten durchgeführt wurden und es dort nun zu deutlichen Durchrostungserscheinungen kommt. Ich bestehe daher auf eine 100%ige Erstattung der Reparatur- und Beseitigungskosten.

Frage: Wie soll ich mich beim nächsten Treffen verhalten, welche Argumente kann ich einbringen. Bin ich überhaupt im Recht?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!



von anauhardt am 10.10.2008 15:01
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Roststelle bei unfallfreiem Fahrzeug
Bitte nicht crossposten.


von Leibgerichtshof am 10.10.2008 16:45
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Roststelle bei unfallfreiem Fahrzeug
>>>Offiziell wurde mir ein unfallfreies Auto mit verzinkter Karosserie verkauft, an welchem Lackierungsarbeiten durchgeführt wurden

ja und? woraus folgerst du denn jetzt, dass eine verspachtelten beule ein unfalsschaden ist??

ab welcher tiefe zählen denn selbst kratzer heutzutage schon als unfall??

die einjährige gewährleistung für gebrauchtwaren ist vorbei, also hast du kulanz vom händler bekommen, sei froh darüber und sag danke.

ansonsten kannst du jetzt nur auf täuschung klagen aber das setzt kenntnis des VK und nen echten *unfall* und keine gespachtelte beule voraus.

gruß


von BigMikeOWL am 12.10.2008 16:58
Status: Unsterblich (2234 Beiträge)
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>Roststelle bei unfallfreiem Fahrzeug
Sehe ich auch so. Selbst ein kleiner Steinschlag kann doch nicht als Unfall bezeichnet werden. Und es ist ein Gebrauchtwagen, wie der Name schon sagt...Gebraucht.
Ich kenne Menschen die ruinieren den Lack ihres Fahrzeuges schon beim ein und ausfahren am ersten Tag aus der Garage.
Sind Schönheitsreparaturen=Unfallreparaturen?



von muran am 13.10.2008 12:56
Status: Senior (131 Beiträge)
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