Meine vermieterin verlangt von mir, dass ich vor dem Einzug die Wohnung streiche. Ist das überhaupt zulässig ???
Renovierung nach auszug, kann ich ja noch nachvollziehen, aber solange ich noch in der Wohnung wohne, kann es ihr doch egal sein, wann ich streiche.
Oder sehe ich das falsch ???
Ronovierung bei Einzug
5. Juli 2002
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Frage vom 5. Juli 2002 | 14:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ronovierung bei Einzug
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#1
Antwort vom 9. Juli 2002 | 12:33
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Wenn es im Mietvertrag keine diesbezügliche Regelung gibt, sind Sie lediglich verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen durchzuführen (meist Fristenplan).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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