Ronovierung bei Einzug

5. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Bender2403
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ronovierung bei Einzug

Meine vermieterin verlangt von mir, dass ich vor dem Einzug die Wohnung streiche. Ist das überhaupt zulässig ???
Renovierung nach auszug, kann ich ja noch nachvollziehen, aber solange ich noch in der Wohnung wohne, kann es ihr doch egal sein, wann ich streiche.

Oder sehe ich das falsch ???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn es im Mietvertrag keine diesbezügliche Regelung gibt, sind Sie lediglich verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen durchzuführen (meist Fristenplan).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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