Rollerkauf über Ebay, Roller schwer defekt

7. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollerkauf über Ebay, Roller schwer defekt

Über Ebay habe ich folgenden Roller gekauft (Auktion Nummer 2479746394). Ich bin nicht der Höchstbieter gewesen.
Der Verkäufer ist mit mir in Kontakt getreten, weil er selbst mit einem zweiten Benuterprofil der Käufer seines eigenen Rollers gewesen ist.
Auf einer meiner ersten Fahrten (nach ca. 200 KM, 100 km Überführung, 3x zur Arbeit gefahren) ist der Hinterreifen komplett aus sämtlichen Halterungen heraus gerissen. Sämtliche Bolzen sind gebrochen, der Reifen ist wirklich komplett lose. Zum Glück ist das mit niedriger Geschwindigkeit kurz vor unserem Haus passiert und nicht kurz vorher mit knapp 100 auf der Landstraße. Aber dann würde ich wohl jetzt nicht diesen Beitrag schreiben. Der Roller ist also nicht wie in der Auktion beschrieben in einen guten Zustand gewesen (es sollten ja auch alle Inspektionen durchgeführt worden sein, aber die letzte eingetragene Inspektion war 1996 mit 1650 km), sondern er muss wohl einen schweren Defekt gehabt haben der vom Verkäufer wissentlich oder auch nicht verschwiegen wurde.
Kann ich nach knapp einer Woche noch vom Kaufvertrag zurück treten oder welche Möglichkeiten habe ich?
Danke für jede Info:

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

3 - 2 - 1 - MEINS! Ja, das sind sie, die Ebay-Schnäppchen. Früher nannte man das auch Sperrmüll oder Schrottplatz.
Warum zum Geier haben Sie nicht jemanden zum Kauf mitgenommen, der sich mit Fahrzeugen auskennt???
Genug der Vorwüfe, die Sie sich wahrscheinlich schon selber gemacht haben. Lassen Sie ein Gutachten fertigen und gehen Sie auch einmal mit einem Anwalt die Möglichkeit durch, auf fahrlässige oder gar vorsätzliche versuchte Körperverletzung zu klagen. Ist Ihnen das zu teuer oder haben Sie keine Rechtschutzversicherung, dann buchen Sie das investierte Geld als Lehrgeld ab.

Viele Grüße,
W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

> haben Sie nicht jemanden zum Kauf
> mitgenommen, der sich mit Fahrzeugen
> auskennt???

ist ja jemand dabei gewesen, aber wie hätte er denn feststellen sollen das 3 Tage später das Rad bricht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ist ja jemand dabei gewesen, aber wie hätte er denn feststellen sollen das 3 Tage später das Rad bricht?

Mit der Argumentation könnte man dann auch den VK von der Verantwortung frei sprechen, oder? ;)

Aber ernsthaft:
Wenn Sie dem VK nachweisen können, daß er von dem Mangel wußte oder hätte wissen müssen, können Sie den Kaufvertrag anfechten und ggfs. weiteren Schadensersatz (evtl. Verletzungen) einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

> daß er von dem Mangel wußte
> oder hätte wissen müssen

ich glaube eigentlich immer an das Gute im Menschen und gehe mal davon aus das der Verkäufer nichts davon gewusst hat.
Fest steht nur das der Mangel, der zum brechen der Bolzen geführt hat, schon vorher da gewesen sein muss.

-- Editiert von schorchi am 07.06.2004 13:31:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
burner0266
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo schorchi

Glück gehabt das nicht mehr passiert ist.

Aber zwei Dinge verstehe ich nicht !

> Der Verkäufer ist mit mir in Kontakt getreten, weil er selbst mit einem zweiten Benuterprofil der Käufer seines eigenen Rollers gewesen ist.

>es sollten ja auch alle Inspektionen durchgeführt worden sein, aber die letzte eingetragene Inspektion war 1996 mit 1650 km

Und dann glaubst du beim Kauf über EBAY noch an das gute im Menschen ????
Der Verkäufer ist nach dem was du hier geschrieben hast ein Preistreiber der seinen Roller mit einer zugesicherten Eigenschaft verkauft hat, die der Roller def. nicht erfüllt ( Service).

Ich hätte den Roller erst gar nicht gekauft.
Leider ist man im nachhinein immer schlauer.

Ich will jetzt nicht wie ein Lehrer klingen aber wo bleibt in solchen Situationen der gesunde Menschenverstand.

Für wieviel weniger hast du den Roller denn bekommen? ( Im Vergleich zum Bietpreis )

Haben du einen Kaufvertrag in dem die Gewährleistung ausgeschlossen ist?
Stehen dort Mängel drin?

Solltest du keinen Kaufvertrag haben, hat der Verkäufer die Gewährleistung auch nicht nachweislich ausgeschlossen. Somit besteht eine kleine Hoffnung das die Sache sich zu deinen Gunsten wendet.

Halte uns auf dem laufenden wie der Verkäufer reagiert.

MfG Eric

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eric,


> Aber zwei Dinge verstehe ich nicht !

>> Der Verkäufer ist mit mir in Kontakt getreten, weil er selbst
>> mit einem zweiten Benuterprofil der Käufer seines eigenen Rollers gewesen ist.

Ich wollte eigentlich für den Roller 700.- EURO bieten, weil bei uns im Nachbarort ein vergleichbarer Roller für 790.- EURO, allerdings mit 4000 mehr gefahrenen Kilometern steht. Nach meinem Gebot habe ich mir von dem Höchstbieter die Bewertungen angesehen. So habe ich festgestellt, dass alle Bewertungen des Höchstbieters von demselben Verkäufer (der Verkäufer des Rollers) gegeben worden sind.
Nach dem Ende der Auktion hat der Verkäufer mich angemailt. So sind wir in Kontakt getreten.


>> Der Verkäufer ist nach dem was du hier geschrieben hast ein Preistreiber
>> der seinen Roller mit einer zugesicherten Eigenschaft verkauft hat,
>> die der Roller def. nicht erfüllt (Service).

Der Verkäufer (Geschäftsführer eines Edeka Marktes bei Bonn) hat auf mich vor Ort einen guten Eindruck gemacht und mir auch halbwegs vernünftig erklärt warum er auf den Roller selbst geboten hat. Gut, ich hätte mir das Serviceheft direkt ansehen können, aber ich bin leider nicht davon ausgegangen so angelogen zu werden. Ich und mein Bekannter haben uns nur den Roller genau angesehen. Es war absolut nichts zu sehen.
Ich habe nur die Zahlen gesehen. Ich wollte 700.- EURO bieten und habe den Roller jetzt für 660.- EURO bekommen.

> Leider ist man im nachhinein immer schlauer.

Das ich jetzt der Trottel bin, das ist mir schon klar. Mal gespannt was der ganze Spaß mich bei Yamaha jetzt kostet.

> Hast du einen Kaufvertrag in dem die Gewährleistung ausgeschlossen ist?

Ja, so nach dem Motto –der Verkauf findet statt wie gesehen und Probegefahren ohne Garantie usw.

> Stehen dort Mängel drin?

Natürlich nicht.

> Halte uns auf dem laufenden wie der Verkäufer reagiert.

Ich habe ihn heute angemailt und ihm das Problem ausführlich und freundlich geschildert. Bis jetzt keine Reaktion.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
burner0266
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo schorchi

Was hat er dir denn gesagt, warum er auf seinen eigenen Roller geboten hat?

MfG Eric

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eric,

> Was hat er dir denn gesagt, warum er auf
> seinen eigenen Roller geboten hat?

Seine Frau hat ihm den Roller im Februar von einer Bekannten für 1000.- EURO einfach gekauft. Er wollte aber lieber, da ihm der Roller mit seinen ca. 150 KG Gewicht einfach zu klein war, lieber ein "richtiges" Motorrad kaufen. Um nicht zu viel Geld zu verlieren hat er das gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Buchwurm
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 16x hilfreich)

wer auf seine eigenen auktionen bietet ist ein "pusher". Dies ist bei Ebay verboten, weil es Betrug ist, warum nich noch einen zweiten Betrug hinterherlegen und einen defekten Roller verkaufen? Ich werde mal den link oben bei Ebay ins Forum stellen. Diese Person wird bei Ebay whrscheinlich sofort gesperrt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Buchwurm
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 16x hilfreich)

also so sieht das jetzt bei ebay aus:

http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=40&thread=200072588&start=0&msRange=40

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe dem Verkäufer mal den Link dieses Forums und den Link zu Ebay gemailt.
Es gibt ja nichts zu verheimlichen und er kann ruhig mitlesen.
Bis jetzt hatte er noch nicht, Olli Kahn würde sagen, die Eier in der Hose sich zu meinem Mails zu äußern.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

naja die sache mit dem preistreiben ist sicher nicht ganz ok aber was solls? ich find es etwas daneben jetzt stress zu machen. du hast einen vertrag unterschrieben in dem du von der gewähleistung abstand nimmst. was willst du nun? du wußtest, daß du mit dem kauf keinen anspruch wegen mängeln hast also hast du auch keinen. ich geh jetzt mal davon aus, daß der verkäufer nicht gewußt hat, daß dir die achse bricht also hast du pech gehabt. die sache mit dem preistreiben ist eine die sache mit dem defekten roller eine ganz andere.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

> die sache mit dem preistreiben
> ist sicher nicht ganz ok aber was solls?
> ich find es etwas daneben
> jetzt stress zu machen.

wegen dem Preistreiben mach ich doch gar keinen Stress. Bitte die Beiträge auch richtig lesen. Ich will lediglich wissen was man tun kann wenn einem etwas, mit falschen oder auch nur fehlerhaften Angaben, verkauft wird was sofort massiv defekt ist.
Versetze Dich doch einfach mal in meine Lage.
Aber wahrscheinlich sind ein paar Hundert EURO für dich kein Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
nun mal ehrlich.
Der Roller ist ja tadellos gefahren zu Anfang.
Keine S*** kann wissen, ob und wann überhaupt die Ache bricht.
Solche Mängel kann man sicher nicht vorher sehen.
Alles andere kann und muss man, bei - und vor dem Kauf prüfen und Testen.
Wenn man das nicht kann, muss man nicht bei Ebay sowas kaufen, sondern ins Fachgeschäft gehen. Oder am Ort einen kaufen und den prüfen lassen.
Aber wie gesagt, solch einen Schaden kann keiner voraus sehen.
Sorry, aber bitte unter ERFAHRUNGEN abbuchen.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

soeben habe ich mir nochmals die Unterlagen des Rollers angesehen.
Es liegt noch eine Rechnung von einer Inspektion vor die 1999 bei 4633 km durchgeführt worden ist aber nicht in das Inspektionsheft, das ich mir nur angesehen hatte, eingetragen worden ist. Es fehlen danach also "nur" die letzten 3 Jahresinspektionen. Sorry, habe ich übersehen.

Im übrigen war es wohl nicht so gut von mir dem Verkäufer den Link dieses Forums zu senden (fand ich einfach nur Fair). Ich habe eine tolle Mail von ihm bekommen.
Hier nur ein paar Auszüge:
- Verleumdungen, üble Nachrede,
- unhaltbaren Anschuldigungen bombadieren,
- mit den Konsequenzen rechnen,
- Unterlassung gegen Sie zu erwirken

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

ich kann ja verstehen, daß du sauer bist aber du wußtest, daß du keine garantie hast also mußt du damit leben. sieh es mal so: der typ verkauft den roller mit verlust und soll jetzt auch noch für ne reparatur aufkommen!? ich geh mal davon aus, daß er nicht wußte, daß die achse brechen wird. also kannst du ihm auch keinen strick draus drehen. als privatmensch würde ich auch immer die gewährleistung ausschließen, da man immer damit rechnen muß, daß da irgendwas kaputt geht.

zu dem was der typ da droht würd ich sagen bleib locker. wenn alles so war wie du es geschildert hast, hast du nichts zu befürchten. er will wohl einfach ein bisschen wind machen und dich einschüchtern.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

> ich geh mal davon aus,
> daß er nicht wußte,
> daß die achse brechen wird.

Ich natürlich auch, habe ich auch aber auch so geschrieben.

> Wenn alles so war wie du
> es geschildert hast,
> hast du nichts zu befürchten.

Ja ist alles so, ich habe lediglich einen Termin von einer Inspektion übersehen, aber es sofort nachdem ich es festgestellt habe, im Forum richtig gestellt und mit den 150 KG Gewicht des Verkäufers lag ich wohl auch etwas daneben. Tut aber nichts zur Sache.

> er will wohl einfach ein bisschen wind
> machen und dich einschüchtern.

Ist mir klar, deswegen habe ich auch alles sachlich geschildert. Wer legt sich schon freiwillig als kleiner Mann mit einen Geschäftsführer an. Und Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei verschiedene Dinge.

In der Beschreibung der Auktion steht:
-Wartungen bzw. Inspektionen sind durchgeführt-
Ich bin davon ausgegangen ein Fahrzeug zu bekommen das jedes Jahr einmal in der Werkstatt war. Den Text kann man natürlich auch anders auslegen (eine Inspektion oder alle oder was auch immer?). Ich hätte natürlich auch die Unterlagen von dem Roller vor dem Unterschreiben des Vertrages durchsehen können und nicht erst zu Hause.
Wenn ich gewusst hätte das der Roller jahrelang keine Werkstatt von innen gesehen hat, hätte ich, da ich als PC-Techniker und Programmierer keine Ahnung von der Materie habe, die Finger davon gelassen. Ich habe leichtgläubig dem Text der Auktion geglaubt.

<ebay>
-Der Roller läuft echt Tip-Top und ist mir immer zuverlässig gewesen. –
</ebay>

Das ist nun der Fakt (hat er mir gestern zugemailt)
-Ich habe den Roller max. 300 Km gefahren-


Er hat den Roller gekauft und nach 300 Km sofort wieder weiter verkauft.
Warum wohl?? Da kann sich jeder sein eigenes Bild draus machen.




0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

also das mit dem service allein wird dich wahrscheinlich nicht weiterbringen. meine shwester hat sich mal nen wagen mit eindeutig gefälschtem serviceheft gekauft (km-stände stimmten nicht mit TÜV/AU-berichten überein und gemacht war auch nichts). sie ist damit zum anwalt und der hat ihr abgeraten da groß rechtliche schritte einzuleiten, da das vor gericht zu nichts bringen wird. daß die achse bricht wäre bei regelmäßer kontrolle wahrscheinlich auch nicht aufgefallen. ich kann mir nicht vorstellen, daß man das nem bauteil monate vorher ansieht.

also ich würde mir auch nie wieder ein fahrzeug von privat kaufen. ist zwar billiger aber dafür hat man nur ärger damit weil man einfach nicht ausschließen kann, daß die karre nicht kaputtgeht. naja hast eben pech gehabt. nächstes mal bist du schlauer.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo schorchi,
nun entspann Dich mal wieder, ich finde alles ist im Normalbereich.
Es gibt Leute, die kaufen sich nen Roller, fahren ab und zu mal bei schönem Wetter damit, haben dann evtl. mal ne brenzlige Situation gehabt, oder sonst was und dann einfach keinen Spass mehr dran und verkaufen das Teil wieder. Zu Schnell, zu langsam oder sonst tausend Gründe fürs verkaufen. Niemand konnte das ahnen, dass Die Achse bricht.
Ich find getz sollte mal schluss sein hier.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>also ich würde mir auch nie wieder ein fahrzeug von privat kaufen. ist zwar billiger aber dafür hat man nur ärger damit weil man einfach nicht ausschließen kann, daß die karre nicht kaputtgeht.<<<

Kann man das beim Händlerauto ausschließen??? Nur mal so gefragt....

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

sicher nicht aber dafür hat man zumindest in den ersten 6 monaten deutlich bessere karten weil der händler die gewährleistung nicht einfach ausschließen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

An Spezi,

> Ich find getz sollte mal schluss sein hier.

Nun gut, Spezi hat diesen Thread geschlossen.
Aber das Ergebnis der Untersuchung bei Yamaha darf ich aber noch posten oder?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ungeachtet der TAtsache, dass du so einen Ärger mit dem Roller hast - in jedem FAll Ebay informieren, dass da einer auf seine eigenen Auktionen bietet. Denn das ist ein Verstoß gegen die AGB und wird zum Ausschluss des feinen Herren führen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit Ebay sehe ich als nicht so schlimm an. Das habe ich ja auch vor dem Kauf gewusst.

Nach der gewaltigen Droh-Mail von dem Verkäufer an mich (hier nochmals ein kleiner Auszug: -Jetzt wollen Sie mich einer Straftat bezichtigen und stellen mich wie einen
Verbrecher hin!!?? Da wäre ich an Ihrer Stelle etwas vorsichtiger.-) in der er mir Sachen ankreidet die andere hier geschrieben haben (z.B den Link in Ebay gesetzt) ist mir im Moment die Lust etwas vergangen.
Ich habe in einer ausführlichen Mail an ihn die Dinge, aus meiner Sicht, richtig gestellt und ihn gebeten doch richtig zu lesen wer hier was geschrieben hat. Darauf kam natürlich, wie schon vermutet, keine Reaktion mehr.

Ich warte jetzt erstmal das Ergebnis von Yamaha ab.
Am Mittwoch (ging leider nicht früher) ist der Roller in der Werkstatt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
schorchi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier nun das Ergebnis der Untersuchung bei Yamaha:

Laut dem Techniker ist der Roller definitiv manipuliert worden.
Am Hinterrad sind die Schrauben zur Nabe mal gelöst worden und danach nicht wieder richtig befestigt worden. Durch dieses "Spiel" der beweglichen Teile über etliche Monate kam es zu dem Schweren defekt. Das da nichts schlimmes passiert ist, wäre reine Glücksache gewesen. Er hätte so etwas in seinen ganzen Jahren als Techniker noch nicht gesehen (das sind die Original Worte des Technikers)
Nur die reinen Materialkosten für diese beiden Teile (Nabe und Felge) betragen 170.- € und da ist noch keine Sekunde Arbeitszeit mit drin. Dazu kommt dann noch die Inspektion, die nach fast vier Jahren absolut notwendig ist.

Und das nach 3 Tagen Fahrt nach dem Kauf.
Alles Super :-(


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen