>Roller ohne Papiere verkauft
Meiner Auffassung nach:
Es würde ein Roller verkauft und es war wohl offensichtlich, dass dieser nur mit einer Kopie der Original-Dokumente verkauft wird. Darüber ist ein
Kaufvertrag zustande gekommen d.h. dem hat auch der Käufer zugestimmt.
Hinterher dürfte er m.E. nach keine Ansprüche geltend machen, dass er doch noch dies oder jenes haben möchte.
Vergleich: Ich verkaufe ein Bett ohne Matratze, was mit beidseitigem Einverständnis von K und VK geschieht. Hinterher kann der Käufer nicht geltend machen, dass er doch noch eine Matratze haben möchte, weil sonst der Gebrauch nicht möglich wäre.
Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob von Ihrer Seite aus irgendwie verschwiegen wurde, dass es die Originaldokumente gar nicht gibt, sodass der K dem Irrtum erlegen sein könnte, Sie würden diese noch nachliefern.
Ebenfalls weiß ich nicht (und das könnte entscheidend sein), ob der Verkauf von einem motorisiertem Fahrzeug ohne Original-Dokumente überhaupt rechtens ist d.h. ob der Käufer so oder so einen Anspruch darauf hat. Dann kann es sein, dass die individuelle Vereinbarung ("habe die Papiere nicht") ohnehin ungültig wäre.
Aber dazu wird sich bestimmt noch ein anderer sachkundiger Mensch gerne äußern...
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von Katanaka am 08.07.2011 10:44
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