Roller ab Werk zu schnell

18. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tanja12345
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Roller ab Werk zu schnell

Hallo,

ich bitte um Auskunft in folgender Frage:
Ich habe die Fahrerlaubnis der Klasse B und sich ein Kleinkraftrad (Roller) mit einem Motor für LPG gekauft.
In der „EC CERTIFICATE OF CONFORMITY" steht bei "Cylinder capacity: 49 cm3" und bei "Maximum speed: LPG: 45 km/h Gasoline: 42 km/h".
Im „Versicherungsschein für Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen" ist angekreuzt „Kleinkraftrad Roller bis 45 km/h".
Soweit also alles in Ordnung.
Aber: Obwohl keine technischen Veränderungen am Motor („Frisieren") vorgenommen wurden (wurde neu gekauft), hat ein Bekannte (mit Motorradführerschein) im praktischen Fahrbetrieb festgestellt, dass er gemäß Navigation („GPS") diese 45 km/h um bis zu fast 15-20 km/h überschreiten kann in der Ebene. Auf Gefällstrecken sogar bis zu fast 20-30 km/h. Tachometeranzeige zeigt immer 5 km/h weniger.

Hab den Händler schon öfters darüber angesprochen (der hat eigenen Werkstatt. Der sagt: dieser Roller sind ab Werk so und er kann keine technische Maßnahmen durchführen um es zu drosseln. Und wenn ich nicht damit einverstanden bin, dann soll ich mich vor Gericht ziehen.
Er sagte noch: ich muss nur sehen dass ich nicht schneller als 45 km/h fahre und mir wird nichts passieren, wenn ich sogar von der Polizei angehalten werde und der Roller auf Höchstgeschwindichkeit überprüft wird.

Ich habe den Roller ca. vor 2 Jahren gekauft und hab noch ungefähr 1 monat Gewährleistung.

Der Roller wurde nur gekauft um mein Sohn zum Fußball, Schwimbad ins Nachbarort zu fahren. Hab in fast zwei Jahren nur 700 km drauf. Hab auch nie schneller als 40 km/h gefahren.

Ich bitte um Auskunft, ob und welche rechtlichen Probleme mir dadurch entstehen können und wie er diese vermeiden kann.

Mit bestem Dank im Voraus
und freundlichen Grüßen


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-- Editiert Tanja12345 am 18.03.2014 21:45

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Da gibt es gleich mehrere Probleme.

quote:
...welche rechtlichen Probleme mir dadurch entstehen können...


1. Erlöschen der BE (Betriebserlaubnis)
2. Im Falle eines Unfalls große Probleme mit der Versicherung

Und zu guter letzt, aber sehr teuer,
3. Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Soweit zu den möglichen rechtlichen Problemen.

quote:
....und wie er diese vermeiden kann.


Den Roller drosseln lassen!
Denn Du als Halter / Fahrer bist erstrangig für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Wenn dieser tatsächlich ab Werk zu schnell ist, ist dies ein Mangel und der Händler muss nachbessern.
Damit kommen wir zum nächstes Problem: Der Zeitraum.... nach fast 2 Jahren wird es dir kaum gelingen, dem Händler nachzuweisen (und das müsstest Du), dass der Roller bereits beim Kauf die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten konnte.
Grade bei Rollern können durch Witterungseinflüsse, oder Verschleiß solche Problematiken aufreten. (Durchrostung der Drosselklappen im Auspuff, Abnutzung der Distanzringe oder des Gasschieberanschlags etc....)

Kurz:
Du darfst diesen Roller mit deinem Klasse B Führerschein nicht fahren.
Die BE des Rollers ist erloschen.
Versicherung könnte Probleme machen.

Händler MUSS eigentlich nachbessern.
Du bist hier allerdings in der Beweispflicht (Beweislastumkehr), welches dir aber kaum gelingen wird.
Ohne nachträgliche Drosselung darf der Roller nicht mehr bewegt werden.

-- Editiert spatenklopper am 18.03.2014 23:50

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Er sagte noch: ich muss nur sehen dass ich nicht schneller als 45 km/h fahre


Nein, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nur 45 km/h betragen. Da sie das nicht tut: Betriebserlaubnis erloschen, wie spatenklopper schon sagte.

quote:
Auf Gefällstrecken sogar


Das wäre wiederum egal; die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird in der Ebene gemessen. Ob das Teil schneller wird, wenn man es von einer Klippe schubst, ist irrelevant.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tanja12345
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich werde den Händler wieder ansprechen, dass er das Teil drosselt. Wenn er wieder sagt "es geht nicht".
Dann versuche ich es schriftlich zu bekommen!

Hab ein Urteil in Internet gefunden:

OLG Karlsruhe

Az: 1 Ss 73/02

Beschluss vom: 25.11.2002



http://www.ra-kotz.de/leichtkraftrad1.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanja12345
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
jetzt bin ich komplett durcheinander.

Habe mit dem Händler nochmals gesprochen, der sagt seine Roller sind ok und da braucht man nichts machen. Wenn ich ihm nicht glaube ich soll zur Prüfstelle fahren um die Geschwindigkeit zu messen.

Ich wohne in Westerwald bei uns ist ziemlich schwer eine gerade Strecke zu finden. Hab aber eine Strecke gefunden mit leichte Neigung. Laut GPS hab in eine Richtung (200-300 m.) mit 60 km/h gefahren und in andere Richtung mit 50 km/h. Habe dann auch richtig Bergab gemessen war fast 70 km/h schnell. Also habe mein Verdacht bestätigt.

Dann habe bei dem TÜV mit Geschwindigkeit Prüfstand für Mofa/Roller einen Termin gemach.

Ergebnis:
Höchste Geschwindigkeit während des Test: 39,9 km/h.
Während des Tests gefahrene Strecke 149 m.


Hab auch diesen Test gedrückt bekommen, leider ohne Name, Adresse, Fahrzeug und Fgst.-Nr.

Jetzt stellt sich die Frage, woran soll ich glauben an GPS oder der Ergebnis der offizielle Prüfstelle?
Dürfen überhaupt Roller Bergab schneller sein?

Wie schon gesagt ich habe den Roller nicht zum rasen gekauft, sondern meinen Sohn zum Fußball, Schwimmbad ins Nachbarort zu fahren. Ich werde weiter mit 40 km/h auch fahren wie bis jetzt.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Verwirrt bin ich nun auch....

GPS sollte eigentlich sehr genau sein, die Prüfstände beim TÜV allerdings auch, denn diese sind geeicht....

quote:

Hab auch diesen Test gedrückt bekommen, leider ohne Name, Adresse, Fahrzeug und Fgst.-Nr.


Ruf doch nochmal dort an, oder fahr nochmal vorbei, ob sie nicht zumindest die Fgst.-Nr. nachtragen können, weibei dir das im Falle einer Kontrolle auch kaum helfen würde.
Entweder das Ding fährt zu schnell, oder eben nicht, verwirrend....

quote:
Dürfen überhaupt Roller Bergab schneller sein?


Jein, sagen wir es mal anders DÜRFEN darf der Roller immer nur max. 45 km/h fahren, sollte er bergab schneller werden, Gas wegnehmen oder bremsen ;)
Übertrieben gesagt, wenn Sie ihn von einer Klippe werfen wird er auch deutlich schneller als 45 km/h, da kann der Roller dann aber nichts für.
Gemessen auch für die BE wird immer auf ebener Strecke.

quote:
Ich werde weiter mit 40 km/h auch fahren wie bis jetzt.


Es dürfen sogar 45 km/h sein ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
woran soll ich glauben an GPS oder der Ergebnis der offizielle Prüfstelle?


Der Nachteil am "offiziellen" Ergebnis ist, daß es eigentlich gar nichts beweist, weil du schon 5 Minuten nach der Prüfung am Motor geschraubt und die Leistung erhöht haben könntest.

Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit wohl gering, daß man dich bei einer Kontrolle rauszieht und dann ein anderer Prüfstand ein um mehr als 10% höheres Ergebnis anzeigt.

Andersherum wirst du gegen den VK wohl keine Handhabe haben, wenn der "offizielle" Beweis attestiert, daß die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit angemessen ist.

quote:
Dürfen überhaupt Roller Bergab schneller sein?


Wie sollten sie das denn verhindern, mit Neigungssensor gekoppelt an die Drosselklappe? Und bei zu starkem Rückenwind automatisch bremsen? :P



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#7
 Von 
Schachtelhalm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich würde den Roller verkaufen, es gibt genug die scharf drauf sind eine Werksseitig schnelleren zu besitzen.
Für mich hört sich das so an als wurde beim zusammenbauen im Werk die Distanzscheibe in der Variomatik vergessen.
Das bringt mehr Endgeschwindigkeit aber auch minimal weniger Durchzug. Da könnte es gut möglich sein das die Kraft auf dem Tüv-Prüfstand nicht ausgereicht hat um die Endgeschwindigkeit zu erreichen.
Soweit ich weiß darf ein Roller auf dem Polizeiprüfgerät 51 laufen , die ziehen 6 KM/h ab.
Das wäre auch noch eine Idee den fall zu schildern und den Roller bei der Polizei prüfen zu lassen.

Hier der Polizeitest -6 km/h Toleranz:
https://www.youtube.com/watch?v=eip_T6cwyyo


Ich rege mich immer wieder darüber auf welcher geistig verwirrte Abiturient die 45 in die Welt gesetzt hat. Es ist wesentlich gefährlicher mit 45 von 1000 Autos und Lkws überholt zu werden als mit dem Verkehr mitzuschwimmen !!!

Ich wäre für 53 Km/h, beim blitzen 3 abgezogen genau 50. Und man schwimmt im Stadtverkehr mit. Da überlegen sogar die Autofahrer ob sie wirklich die 50 überschreiten und noch überholen sollen.

Und es wäre 2018 durchaus möglich einen Roller zu bauen der komplett abriegelt bei 53 auch Bergab.

Wobei ich kein Raser bin und mich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte. Mir kommt es immer so vor als ich mich als einziger an die Schilder halte, die fahren alle wie die wahnsinnigen als wenn es keine Schilder gäbe.

Jetzt hab ich wieder mal aufgeregt... aber ich hoffe es was auch was nützliche dabei :-)



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