>Roller Neukauf - Lack stellenweise bleich/matt
Schau mal in
§ 434 BGB,
§ 437 BGB und
§ 439 BGB Nacherfüllung. Das sind deine Käuferrechte.
Normal würde ich da sofort sagen, dass du deine Rechte geltend machen kannst.
Schwierig ist hier jedoch der Fall, dass du beim Putzen daneben standest und die Putzaktion quasi abgesegnet und auch "abgenommen" sowie das Teil gleich mitgenommen hast.
Demnach würdest du dir von einem Richter an einem Amtsgericht bei einem evtl. Zivilrechtsstreit die Frage gefallen lassen müssen, warum du die Ware nicht gleich da gelassen hast bei großen offensichtlichen optischen Schäden und eine Nachbesserung etc. verlangt bzw. die Annahme der Ware vollzogen hast.
Ich denke dass du auch in ein Beweisproblem kommen wirst, wenn du nicht auf einem Übergabeprotokoll etc. den Schaden festgehalten hast bzw. Photos von der Damen beim Putzen mit den Schäden gemacht hast.
Es gilt zwar immer noch die Beweislastumkehr, jedoch ein Verkäufer mit einem oder mehreren Zeugen, die belegen, dass das Teil in Ordnung war bei Übergabe ist schon ein gewissen Pfund in einem Verfahren.
Ohne Zeugen würde Aussage gegen Aussage stehen, oft wurde hier schon im Zweifel für den Beklagten entschieden...
Natürlich kannst du den Fall von einem Anwalt prüfen lassen, rechne aber damit, dass du für den Fall ggf. einen teuren Gutachter brauchst (Art der Beschädigung, Schadenshöhe, Nachweis des verwendeten Putzmittels wohl schwierig).
Anders wäre der Fall meine ich, wenn er dir ein Motorrad verkauft und dir Schutzbleche zusichert. Daheim stellt du fest, dass diese nicht oder fehlerhaft montiert sind. In so einem Fall wird die Nacherfüllung sehr deutlich.
Bei optischen Schäden ist das immer so eine Sache.
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 13.07.2011 12:12
von jurafrog am 13.07.2011 12:11
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