Rohrbruch bei Installation Wanne-in-Wanne-System

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
robstar1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rohrbruch bei Installation Wanne-in-Wanne-System

Hallo !

Ich habe einen Handwerker mit der Wannen-Erneuerung im Wanne-in-Wanne-System beauftragt.
Dabei ist das alte Blei-Abflußrohr gebrochen / undicht geworden und es fing an in der darunter liegenden Wohnung zu tropfen. Die Handwerker haben das Rohr daraufhin erneuert.

Nun erreicht mich die Rechnung für die Rohrerneuerung.

Mein Standpunkt ist, dass bei den Handwerksleistungen ein intaktes Rohr beschädigt wurde und die Handwerker nur das repariert haben, was sie selbst beschädigt haben.
Das Handwerksunternehmen vertritt den Standpunkt, dass das Rohr bereits alt und marode war und ich die Mehrarbeit zu bezahlen habe.

Ich finde diesen Standpunkt ziemlich dreist (als Sahnhäubchen wurden bei dieser Teilrechnung auch nochmal Anfahrtskosten in Rechnung gestellt).

Hätte mich der Handwerksbetrieb bei Leistungsaufnahme kontaktiert und mich über die Risiken eines Rohrbruchs informiert, hätte ich selbst entscheiden können, ob ich das Wagnis eingehe, oder den Auftrag zurückziehe. So haben die Handwerker aber selbst entschieden (vielleicht auch ein wenig rabiater zugegriffen) und mir nun die Rechnung dafür präsentiert.

Wie ist eure Meinung / Erfahrung zu einem solchen Sachverhalt ?

Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Kollateralschaden, den der Handwerker bei seiner Betriebshaftpflicht einreichen kann, aber doch nicht bei mir. Altes Inventar ist doch kein Freifahrtschein zur Steigerung des Umsatzes für Handwerker...

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9 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von robstar1976):
Mein Standpunkt ist, dass bei den Handwerksleistungen ein intaktes Rohr beschädigt wurde und die Handwerker nur das repariert haben, was sie selbst beschädigt haben.

Den persönlichen Standpunkt darf man haben, nur muss man den Nachweis erbringen das es ein Fehler des Handwerkers war. Und da wird es schon mal schwer, es sei denn man hat die Handwerker zuvor nachweislich hingewiesen, das es alte Rohre sind, welche beim Anschauen schon undicht werden könnten.
Zitat (von robstar1976):
Ich finde diesen Standpunkt ziemlich dreist (als Sahnhäubchen wurden bei dieser Teilrechnung auch nochmal Anfahrtskosten in Rechnung gestellt).

Wenn eine extra Anfahrt zur Reparatur notwendig war, ist es gerechtfertigt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wenn man mal überlegt, wie lange Bleirohre schon nicht mehr verlegt werden ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von robstar1976):
Dabei ist das alte Blei-Abflußrohr gebrochen / undicht geworden und es fing an in der darunter liegenden Wohnung zu tropfen.


Zitat (von robstar1976):
Nun erreicht mich die Rechnung für die Rohrerneuerung.


Würde ich mal der Gebäudeversicherung mit der Bitte um Prüfung/Übernahme zukommen lassen.

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#4
 Von 
robstar1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Moment sehe ich das Problem noch beim Dienstleister. "Ist alt" ist doch kein Freifahrtschein um etwas bei der Ausübung seines Auftrags zu zerstören. Hätte man mich darüber informiert, dass etwas aufgrund des Alters zu bruch gehen kann und mich gefragt, ob ich bereit bin die Kosten für entsprechende Risiken zu übernehmen, wäre es etwas anderes gewesen. Dann hätte ich die Möglichkeit gehabt den Auftrag zurück zu ziehen. Hier aber selbst entscheiden und jemand anderes für Schäden zur Kasse zu bitten finde ich falsch.

Wenn jemand einem alten Auto hinten drauffährt, ist das Alter der Stoßstange auch irrelevant. Der der drauf gefahren ist, muss sie ersetzen.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Das mit dem Auto ist Quatsch, jedoch weiter gedacht, man lässt die Stoßstange reparieren und es bricht eine Schraube ab, da kann man auch nicht von Beschädigung reden.
Solch alte Rohre kann man vor dem Auftrag nicht erkennen, im Gegenteil der Auftraggeber hätte auf die Besonderheit hinweisen müssen.
Auch ein Handwerker hat keine Glaskugel.

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#6
 Von 
robstar1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Auftraggeber hat aber genau so wenig eine Glaskugel und ist nicht vom Fach.
Der Handwerker ist allerdings vom Fach und erkennt eventuelle Risiken. Die gilt es dann mit dem Auftraggeber zu besprechen und nicht einfach zu machen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von robstar1976):
Der Auftraggeber hat aber genau so wenig eine Glaskugel

Dem Auftraggeber wird von Gerichten aber gerne mal unterstellt, das er weis wie alt die Rohre sind.



Zitat (von robstar1976):
Wenn jemand einem alten Auto hinten drauffährt, ist das Alter der Stoßstange auch irrelevant. Der der drauf gefahren ist, muss sie ersetzen.

Nö, eben nicht.

Er nuss nur den von ihm verursachten Schaden ersetzen, das ist in dem Falle der Zeitwert. Und der Zeitwert einer alten bröseligen Stoßstange liegt regelmäßig bei 0 EUR.

Auch wenn schon eine Beule und/oder Kratzer drin sind, werden diese Beschädigungen abgezogen.

Denn so steht es im Gesetz:
§ 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von robstar1976):
Im Moment sehe ich das Problem noch beim Dienstleister.


Sehen reicht nun halt mal nicht - das müsstest du schon nachweisen.

Zitat (von robstar1976):
"Ist alt" ist doch kein Freifahrtschein um etwas bei der Ausübung seines Auftrags zu zerstören.


Und genau diese Zerstörung mußt du nachweisen.

Zitat (von robstar1976):
Wenn jemand einem alten Auto hinten drauffährt, ist das Alter der Stoßstange auch irrelevant. Der der drauf gefahren ist, muss sie ersetzen.



Dass ist das falsche Beispiel.

Wenn du jetzt aber z.B. deinen alten Käfer Bj.`70 in die Werkstatt bringst, um eine neue Stoßstange montieren zu lassen und
dem Mechaniker reisst trotz aller Vorsicht eine Schraube ab, dann zahlst du nicht nur die neue Schraube, sondern auch
den erhöhten Arbeitsaufwand.



Zitat (von Harry van Sell):
Er nuss nur den von ihm verursachten Schaden ersetzen, das ist in dem Falle der Zeitwert. Und der Zeitwert einer alten bröseligen Stoßstange liegt regelmäßig bei 0 EUR.



Ein immer wiederkehrender Irrglaube.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von robstar1976):
Der Auftraggeber hat aber genau so wenig eine Glaskugel und ist nicht vom Fach.

Der Auftraggeber sollte jedoch seine Hütte kennen. Und da eben Bleirohre selbst als Trinkwasserleitung schon seit 1973 nicht mehr verbaut wurden,bei Abwasser wurde schon kurz in den 60er Jahren wegen der Alterungserscheinung nicht verwendet.
Zitat (von robstar1976):
Der Handwerker ist allerdings vom Fach und erkennt eventuelle Risiken. Die gilt es dann mit dem Auftraggeber zu besprechen und nicht einfach zu machen...

Nun da sind wir beim Hellsehen, ich kenne wohl mehr Einzelheiten von meinem Haus, als ein Handwerker mal so. Wenn jetzt nicht eine 60 Jahre alte Badewanne zu sehen ist, dann braucht man Röntgenblick, oder eben hat einer der Vorgänger beim Einbau der Wanne schon Mist gebaut.
Ein Handwerker geht wohl anders an eine Sache ran, wenn der Auftraggeber sagt, Achtung das ist eine alte Bruchbude, da wurde schon 60 Jahre nichts mehr renoviert. Denn oft wird eben nur mit ein wenig Putz und Farbe alles aufgehübscht.

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