

Der Verkauf von Krediten ist ein wichtiges Mittel zur Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung von Banken.
In jüngerer Zeit sind einige Banken zunehmend dazu übergegangen, Forderungen aus – notleidenden und nicht notleidenden – Krediten im Paket an Finanzinvestoren zu verkaufen. Manchen Investoren ist nicht an einer langfristigen Kundenbeziehung gelegen. Ihr Geschäftsziel ist es, Darlehen unter Wert zu kaufen und sie dann kurzfristig zu realisieren. Aus diesem Grund hat Bundesjustizministerin Zypries bereits Ende 2007 dem Deutschen Bundestag Vorschläge unterbreitet, um mehr Sicherheit und Transparenz für Kreditnehmer zu schaffen, vgl. Entwurf: http://www.bmj.de.
Nach intensiven Beratungen hat der Deutsche Bundestag ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Kreditnehmern – als Teil des sog. Risikobegrenzungsgesetzes – verabschiedet, vgl. http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1666.pdf.
Die 10 wesentlichen Regelungen:

