Richtiges Vorgehen beim Hausverkauf Erbengemeinschaft

2. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Richtiges Vorgehen beim Hausverkauf Erbengemeinschaft

Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.

Meine Freundin und ich bewohnen ein Haus, welches meiner Schwester und mir in Erbengemeinschaft gehört. Es handelt sich um ein Streif Bungalow aus 1974, der damalige Baupreis ohne Keller lag bei 95.000 DM. Das Grundstück ist ca 1.000 qm.

Nun wollen meine Freundin und ich das Haus komplett sanieren. Natürlich will meine Freundin nun auch im Grundbuch stehe, was ich verstehen kann. Auf dem Haus liegt eine Grundschuld von 65.000€, meine Schwester wäre einverstanden, wenn wir diese Grundschuld übernehmen, dafür wären meine Freundin und ich dann alleinige Eigentümer der Immobilie.

Die 65.000€ sind m.E. ein angemessener Preis für die Immobilie inkl. Grundstück in dem aktuellen Zustand. Zumal ich ja mir selbst meinen Anteil auch nicht abkaufen kann.

Es stellt sich mir nun die Frage, ob das Finanzamt das auch so sieht...oder muss ich den Wert anhand eines Gutachtens nachweisen? Wie wäre es in diesem Fall mit der Grunderwerbssteuer?

Oder gibt es andere Möglichkeiten hier den Kauf zu gestalten?

Danke und viele Grüße,
Malte

-- Editier von Fachwirt84 am 02.12.2016 19:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Letti123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich seh das so, dass deine Freundin deiner Schwester Ihren Anteil für die vereinbarten übernahme der hälftigen Grundschuld von 65.000,- (also 32.500,-€) abkauft. Der Kaufpreis würde dann Sybolisch z.B. 1,-€ betragen. Das FA wird als kaufpreis dann 32.501,-€ für den 1/2 Anteil, denke ich, akzeptieren. Auf diesen Betrag wäre dann die Grunderwerbssteuer fällig.

-- Editiert von Letti123 am 28.03.2017 17:22

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