Richterlicher Beschluss ohne Tatverdacht

6. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dawid13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Richterlicher Beschluss ohne Tatverdacht

Hallo Liebe Forumler :D. Ich bin Neu hier und grüße erstmal alle herzlich.
Zum Fall:
Bei mir wurde etwa vor einem Monat eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Ich stand im dringenden Tatverdacht der sexuellen Misshandlung von Kindern! die Polizei sagte mir, jemand habe sich mit meinen Fotos und einen Pseudonym bei Facebook angemeldet und mit kleinen Kinder geschrieben und ihnen Sex für Geld geboten. Als ich dann fragte ob es denn sein kann, dass nur weil meine Fotos genutzt worden sind, man direkt bei mir eine Hausdurchsuchung machen kann? Er meinte sie hätten noch unter anderem als Beweismaterial meine Handynummer und mein Ebay-Account.
Die netten Herrn der Polizei kamen mit mir nachhause, beschlagnahmten 2 Pc´s und 2 Handys. Ich habe jetzt 1 Monat lang auf die Akteneinsicht gewartet, konnte Nachts nicht schlafen und ehrlich gesagt bin ich ziemlich Psychisch labil seitdem geschehen...
Hinzu kommt noch das ich in 2 Wochen meine Gesellenprüfung habe die ich wahrscheinlich sowas von verhauen werde. Eigentlich bin ich der beste aus der Klasse und zurzeit liefere ich einfach nur miserable Ergebnisse.

Na gut heute meine Akte bekommen und es hat sich ergeben, dass der einzige Beweis den die Staatsanwaltschaft gegen mich hat, meine Fotos sind?!
Das heißt, irgendwo in Deutschland kann jemand meine Fotos verwenden, baut damit mist und ich werde wie ein Schwerverbrecher behandelt?!
Mein Anwalt meinte zu mir, ich könnte nur Materiellen Schaden einfordern. Aber das ich mich die letzten 30 Tage Psychisch fertig gemacht habe interessiert keinen??

Ich finde es unverständlich, jemanden sein ganzen Leben auf Links zu drehen, weil irgendeiner sein Foto benutzt hat!
Es kann mir keiner sagen, dass ein Foto ein dringender Tatverdacht und genug Beweis für einen Beschluss ist!!

Meine Frage, kann ich irgendetwas tun, um den Staatsanwalt oder was weiß ich wer dafür verantwortlich ist, in Rechenschaft zu ziehen??
Gibt es keine Möglichkeit auf irgendeine Art von Schmerzensgeld für die ganzen Schlaflosen Nächte und Nervenzusammenbrüche??

Das ist ja genau so wie: Ein Mord geschieht und am Tatort riechen die Beamten einen Furz. Dieser Furz hat das gleiche Aroma wie von Herrn Mustermann. Dieser wird sofort verhaftet....


Danke schon mal im voraus und ich Entschuldige mich für mögliche Rechtschreibfehler

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-- Editiert von Moderator am 07.05.2014 00:57

-- Thema wurde verschoben am 07.05.2014 00:57

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Es kann mir keiner sagen, dass ein Foto ein dringender Tatverdacht und genug Beweis für einen Beschluss ist!! Das ist Ihre recht subjektive Meinung - es lag doch eindeutig ein Anfangsverdacht vor.
Meine Frage, kann ich irgendetwas tun, um den Staatsanwalt oder was weiß ich wer dafür verantwortlich ist, in Rechenschaft zu ziehen?? Nun, da Sie schon Ihrem Anwalt nicht glauben - warum sollten Sie dann jemand aus einem Forum glauben? Es steht Ihnen natürlich frei, eine Anzeige wegen "Verfolgung Unschuldiger" zu erstatten (§ 344 StGB ) - allerdings haben solche Anzeigen recht selten Erfolg. Abgesehen davon haben Sie nirgends erwähnt, ob Ihr Verfahren zwischenzeitlich eingestellt wurde - das wäre natürlich die Mindestvorausetzung dafür.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Na gut heute meine Akte bekommen und es hat sich ergeben, dass der einzige Beweis den die Staatsanwaltschaft gegen mich hat, meine Fotos sind?!


Was mich dabei interessiert, wäre, wie man (die Polizei) "nur aufgrund Ihres Fotos" auf Sie gekommen ist (also auf Ihren Namen usw.)



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
Dawid13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ muemmel:
wie bereits erwähnt habe ich seit gestern erst die Akte. Meine Computer und Handys werden noch durchforstet derzeit aber ich bin mir 100% sicher, dass dieses Verfahren eingestellt wird.
Ich stehe auf reife Frauen, was die Polizei beim durchschauen meines
PCs auch sehen werden...

@streetworker:
Die Polizei hat wie es in der Akte steht, dieses Foto des Pseudonyms (mein Foto) genommen und durch Google geschickt. So kamen sie auf den nicknamen eines Accounts von mir. Diesen nicknamen benutze ich auch bei Ebay. Dort holten sie sich meine komplette Adresse etc. Über die Telekom holten die sich noch meine Handy Nummer ein.
Und dann verwenden die für den Beschluss als Beweismaterial
1. das Foto
2. mein Ebay Account
3. meine handynummer

Also wenn das ein fairer Rechtsstaat ist, wann geh ich lieber in den Dschungel...

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Alles klar, danke für die nähere Erklärung. Das ist so nachvollziehbar.

quote:
geh ich lieber in den Dschungel...


Dort ist es im Zweifel schlimmer... :)

Aber im Ernst:

Grundsätzlich ist es tatsächlich so, was viele immer wieder überrascht, das ein Anfangsverdacht (also der kleinste aller Verdachtsgrade) auf eine Straftat für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses ausreichend ist.

Nun kenne ich die Akte nicht, aber es scheint hier ja so zu sein, dass sich nicht einmal dieser Anfangsverdacht hier "ordentlich" begründen läßt. So sieht es ja offensichtlich auch Ihr Anwalt. Insofern sollten sie den machen lassen und -per StrEG- den Ersatz der Anwaltkosten erstreiten. Denn die würden -eigentlich- an Ihnen hängenbleiben, wenn das Verfahren nach Abschluß der Ermittlungen eingestellt wird. Evtl. lassen sich auch noch ein paar € für den Nutzungsausfall der PCs und die Grundgebühr der Handyverträge (so es denn Vertragshandys sind) herausschlagen. "Psychische Mißbefindlichkeiten" sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht ausgleichbar.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

ich finde die sache etwas merkwürdig
wieso hat die Polizei hier keine IP Adresse ermittelt wie es wohl in 99,9% dieser Fälle gemacht wird?

zudam müsste man auch hier unterscheiden ob es sich bei den geschädigten um Kinder unter 14 jahre handelt oder Jugendliche ( 14 bis 17).

bei Kindern unter 14 kommt hier § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB zum tragen

gilt den aber bei Jugendlichen der Gleiche Straftatbeschand?

mir wäre da nur § 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen absatz 2 bekannt:

Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

ist weis jetzt aber nicht ob das Anbahnen für sexueller Handlungen bei Jugendlichen (14 bis 17) gegen Geld strafbar wäre oder erst wenn es dazu auch wirklich kommt??

die vorgehensweise der Polizei halte ich hier für sehr seltsam, wegen Fotos und einen Ebay Account gleich auf den Täter zu schließen.

was würden die dann machen, wenn man einen Zwilling hat? Hausdurchsuchung bei beiden oder suchen die sich dann einen aus :???:




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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ist weis jetzt aber nicht ob das Anbahnen für sexueller Handlungen bei Jugendlichen (14 bis 17) gegen Geld strafbar wäre... <hr size=1 noshade>


Es wäre... jedenfalls, wenn ins "Versuchsstadium" eingetreten wurde, § 182, Abs. 2 und 4 StGB , was hier:

quote:<hr size=1 noshade>
und mit kleinen Kinder geschrieben und ihnen Sex für Geld geboten. <hr size=1 noshade>


vorliegen dürfte. Und wenn "kleine Kinder" nicht rein rethorisch gemeint war, dürfte sich das Alter von unter 14 mglw. eindeutig aus den Fotos der "kleinen Kinder" ergeben.





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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
Dawid13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ streetworker:
Ich finde es ziemlich ungerecht... Der psychische Schaden ist definitiv der größte. Man kann sich garnicht vorstellen wie ruhig und gelassen ich jetzt nach der akteneinsicht bin. Mir wurde schließlich gesagt das die Nachrichten von meinem Handy aus gesendet wurden. Ich hab mich schon in einer Zelle gesehen.
Ich bin echt kein geldgeier der aus jeder Situation Geld schlagen will aber das ging zu weit...

@seidi:
Das Mädchen war unter 14.
Als ich meinen Anwalt fragte, warum die ip nicht ermittelt wurde, meinte er der Aufwand wäre zu groß... Also in dem Moment wurde ich ziemlich laut wie man sich wohl denken kann...

Also meiner Meinung nach ist ein Foto kein Grund für eine Hausdurchsuchung...


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#8
 Von 
Dawid13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ streetworker:
Ich finde es ziemlich ungerecht... Der psychische Schaden ist definitiv der größte. Man kann sich garnicht vorstellen wie ruhig und gelassen ich jetzt nach der akteneinsicht bin. Mir wurde schließlich gesagt das die Nachrichten von meinem Handy aus gesendet wurden. Ich hab mich schon in einer Zelle gesehen.
Ich bin echt kein geldgeier der aus jeder Situation Geld schlagen will aber das ging zu weit...

@seidi:
Das Mädchen war unter 14.
Als ich meinen Anwalt fragte, warum die ip nicht ermittelt wurde, meinte er der Aufwand wäre zu groß... Also in dem Moment wurde ich ziemlich laut wie man sich wohl denken kann...

Also meiner Meinung nach ist ein Foto kein Grund für eine Hausdurchsuchung...


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dawid13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ streetworker:
Ich finde es ziemlich ungerecht... Der psychische Schaden ist definitiv der größte. Man kann sich garnicht vorstellen wie ruhig und gelassen ich jetzt nach der akteneinsicht bin. Mir wurde schließlich gesagt das die Nachrichten von meinem Handy aus gesendet wurden. Ich hab mich schon in einer Zelle gesehen.
Ich bin echt kein geldgeier der aus jeder Situation Geld schlagen will aber das ging zu weit...

@seidi:
Das Mädchen war unter 14.
Als ich meinen Anwalt fragte, warum die ip nicht ermittelt wurde, meinte er der Aufwand wäre zu groß... Also in dem Moment wurde ich ziemlich laut wie man sich wohl denken kann...

Also meiner Meinung nach ist ein Foto kein Grund für eine Hausdurchsuchung...


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
meinte er der Aufwand wäre zu groß


war das nur die meinung des Anwalt oder steht das irgentwo in der Akte?

es gibt sogar eine Vielzahl von Beleidigungsstraftaten im Internet wo die IP ermittelt wird

oder Betrugsstraftaten wie Ebay betrug wo ,,nur,, ein geringer Schaden von 50 oder 100euro oder darunter entstanden ist wo ebenfals zur Täterermittlung die Ip adresse ermittelt wird, den in der Realität ist es oftmals so das sich Leute unter falscher identität irgentwo anmelden.

man sieht es ja grade hier an diesen Fall.

das also der Aufwand eine IP zu ermitteln in einen Fall des Tatverdachts wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu groß sein soll, halte ich für ein Skandal.

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#11
 Von 
Dawid13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Seidi
Der Anwalt meinte es zu mir "nur".
Vor allem ist eine Ip ermitteln ein geringerer Aufwand als eine Hausdurchsuchung und das durchforsten von zwei Handys und zwei Computer.
In der Akte stand definitiv nicht drin, dass versucht wurde die Ip zu ermitteln...

Die Polizistin hatte mir beim ersten Termin sogar das ein oder andere in Akte gezeigt, ich denke sie hatte Mitleid mit mir. Ich werde nächste Woche mal zu ihr gehen und mit ihr nochmal darüber reden. Wenn sie mir sagt, dass sie so etwas wegen einen Profilfoto schon mal noch nicht hatte, werde ich eine Anzeige wegen "Verfolgung Unschuldiger" erlassen

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#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wenn die Handlungen bei FB schon länger als 7 Tage her waren (und somit eine Zuordnung der IP zu einem Nutzer bei den meisten Providern gar nicht mehr möglich wäre) oder FB einem Auskunftsersuchen nur sehr langsam nachkommt (und somit ein Warten nicht sinnvoll erschien), dann macht es durchaus Sinn, die IP erst mal weniger wichtig zu nehmen.

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#13
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Dumm gelaufen .. aber meistens schreit der MOB ja nur das die Polizei nichts tut. Hier haben sie halt schnell geschossen.

Wird doch alles gut.

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"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

quote:
Also meiner Meinung nach ist ein Foto kein Grund für eine Hausdurchsuchung...


Ich verstehe natürlich, dass das ganze (für den Fall, dass man unschuldig ist) wirklich belastend ist... aber auf der anderen Seite verstehe ich nicht die Verwunderung/"den Skandal". Irgendwo muss die Polizei ja anfangen zu ermitteln. Und wenn sie ein Foto haben und dazu einen Namen bekommen, ist es doch (zumindest für mich) nachvollziehbar und logisch, dass sie erstmal genau da ansetzen. Und (logischerweise) die PCs/Handys auswerten.

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