Richterlichen Beschluss

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paul202020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Richterlichen Beschluss

Guten Tag, heute Morgen hatte ich Besuch von der Polizei erhalten mit einem richterlich Beschluss,das sie sich alles angucken dürfen. Soweit so gut. Nun haben sie alles beschlagnahmt. Laptop,Tablett und 3 Handys. Ich war der Beschuldigte nur haben sie 3 Handys sichergestellt,obwohl nur ein Handy mir gehört und der Laptop und Tablett gehören meiner Mutter. So nun meinten sie mir ich kann ca. 1-2 Jahre drauf warten.
Ist das rechtens korrekt gewesen ?
Den nachweisen kann ich es Ja,dass es nicht mir gehört.

Und ich habe gehört,das mein iPhone 6 garnicht hackbar ist,dass konnte mir Apple persönlich sagen,aber wenn es so wäre wieso brauchen sie so lange ich meine 1-2 Jahre ist schön heftig nur für Behauptung

Grüsse

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Paul202020):
mit einem richterlich Beschluss,das sie sich alles angucken dürfen.

Ich wette das da ganz was ganz anderes drin steht.



Zitat (von Paul202020):
Ist das rechtens korrekt gewesen ?

Kommt darauf an, was in dem Richterlichen Beschluss steht.
In der Regel ist es aber so, das man sich an den Richterlichen Beschluss hält.



Zitat (von Paul202020):
Und ich habe gehört,das mein iPhone 6 garnicht hackbar ist,

Es ist derzeit nicht hackbar.
Wobei ungeschicktes Verhalten der Nutzer durchaus den Zugriff gewähren kann.



Zitat (von Paul202020):
aber wenn es so wäre wieso brauchen sie so lange

Für die Ermittlungen / Hack-Versuche.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Paul202020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In richterlichen Beschluss steht
Wird in Auftrag der Staatsanwaltschaft... von ... 2017 gemäß Paragraf 102,105 StPO die Durchsuchung der Wohn,Geschäfts,Lebensräume des beschuldigen ...

Auffinndung von beweissmitteln führen wird,Insbesondere werden Unterlagen in schriftlicher und elektronischer Form über deren postversand ....

Vielleicht kann man dazu mehr sagen.
Sie haben von meiner Mutter,weil es in meiner Nähe ihr Tablet und Laptop eingezogen,Was ich per Rechnung beweisen kann,dass es nicht mir gehört

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es gibt natürl. keinen Beschluss, der auf's "angucken" beschränkt ist.

Der Beschluss berechtigt zur Durchsuchung und zur Beschlagnahme von Beweismitteln, so wie es hier auch gelaufen ist.
Wenn die Geräte der anderen auch als Beweismittel in Frage kommen, können auch die als Beweismittel beschlagnahmt werden.

Ob die Beschlagnahme 1-2 Jahre dauert wage ich zu bezweifeln. Kommt aber natürlich drauf an, wie umfangreich der Tatvorwurf ist. Es bedeutet auch nicht, dass die Polizei 1-2 Jahre braucht um die Dinger auszuwerten, sondern, dass sie so lange als Beweismittel beschlagnahmt bleiben, wie das Verfahren dauert. Außerdem geht es bei der Auswertung "der Reihe nach" (Ihre Telefone etc. sind ja nicht die einzigen die auszuwerten sind). Es werden ggf. auch wichtigere Fälle vorgezogen.

Insgesamt jedenfalls lautet die Antwort auf die Frage:

Zitat:
Ist das rechtens korrekt gewesen ?


Ja

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Paul202020):
Was ich per Rechnung beweisen kann,dass es nicht mir gehört

Irrelevant.

Gesucht wurden Beweismittel und da ist es schlicht egal wer der Eigentümer des Gegenstandes ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Paul202020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann hätten sie doch die Handys von meiner Mutter und meinem Bruder einkassieren können ?
Was sie hier nicht taten
Bzw. Nein Fernseher,denn darüber kann ich auch ins Internet gelangen. Ich finde es nur heftig das Sachen einkassiert werden,die andere zum arbeiten brauchen.

Aber das muss ich wahrscheinlich mit einem Anwalt klären.

Danke euch dennoch

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Dann hätten sie doch die Handys von meiner Mutter und meinem Bruder einkassieren können ?


Ja, wenn sie die im konkreten Fall als Beweismittel gewertet hätten, hätten sie das tun können. Warum sie es nicht getan haben, können wir von hier aus auch nicht wissen.


Zitat:
Aber das muss ich wahrscheinlich mit einem Anwalt klären.


Ein Anwalt muss das mit der Staatsanwaltschaft klären, ... ja.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant.

Gesucht wurden Beweismittel und da ist es schlicht egal wer der Eigentümer des Gegenstandes ist.


Echt? ... das hatte ich aber irgendwie anders in Erinnerung.

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#8
 Von 
Paul202020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet denn genau diese Aufzählungen
Durchsuchung der Wohn,Geschäfts,Lebensräume des beschuldigen ...

Was dürfen sie alles durchsuchen ?
Also welche Zimmer

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#9
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Paul202020):
Dann hätten sie doch die Handys von meiner Mutter und meinem Bruder einkassieren können ?
Was sie hier nicht taten
Bzw. Nein Fernseher,denn darüber kann ich auch ins Internet gelangen.

Da hatten Sie Glück.

Die Polizei darf Gegenstände mitnehmen, von denen zu vermuten ist, das Sie sie nutzen konnten. Ansonsten könnten Sie ein fremdes Laptop für kriminelle Aktivitäten nutzen und die Polizeit hätte keine Möglichkeit drauf zuzugreifen.

Zitat (von Paul202020):
Was dürfen sie alles durchsuchen ?
Also welche Zimmer

Alle Zimmer, die Ihrer rechtsmäßigen Nutzung obliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Echt? ... das hatte ich aber irgendwie anders in Erinnerung.

Das ist nur bei der Pfändung so.



Zitat (von Paul202020):
Was dürfen sie alles durchsuchen ?
Also welche Zimmer

Eigentlich alle Zimmer in denen Du arbeitest, wohnst oder Dich häufig aufhälst



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Paul202020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von Paul202020):
Was dürfen sie alles durchsuchen ?
Also welche Zimmer

Eigentlich alle Zimmer in denen Du arbeitest, wohnst oder Dich häufig aufhälst

Die sind in meiner Mutter's Zimmer einfach reingegangen und haben ihr safe mit genommen.
Ihr Laptop und ihr Tablet und das hat nichts mit mir zutun was soll ich ich den in ihr Zimmer tun,deshalb kann es doch nicht rechtens sein

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Paul202020):
das hat nichts mit mir zutun

Tja, die haben wohl das Problem, das sie keine Hellseher im Team haben.
Sobald man das im Rahmen der Ermittlungen festgestellt hat, das dies der Wahrheit entspricht, erhäkt man die Sachen zurück.



Zitat (von Paul202020):
was soll ich ich den in ihr Zimmer tun

Sachen verstecken, weil man glaubt das die das nicht suchen.



Zitat (von Paul202020):
deshalb kann es doch nicht rechtens sein

Doch, genau deshalb wurde der Beschluss ja so umfassend ausgestellt, damit das rechtens ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat:
Bzw. Nein Fernseher,denn darüber kann ich auch ins Internet gelangen.

Da hatten Sie Glück.
Die Polizei darf Gegenstände mitnehmen, von denen zu vermuten ist, das Sie sie nutzen konnten. Ansonsten könnten Sie ein fremdes Laptop für kriminelle Aktivitäten nutzen und die Polizeit hätte keine Möglichkeit drauf zuzugreifen.


Ich denke, daß es nur noch begrenzte Zeit dauern wird, bis sich die Staatsanwaltschaft/Polizei begriffen haben, daß Fernseher neuerer Bauart alle Internetfähig sind....und DANN wird es Heulen und Zähneknirschen geben, denn es gibt eigentlich nur 3 Dinge, die dem Deutschen so richtig heilig sind: Auto (inklusive. Führerschein), PC, Handy u dergleichen und vor allem die Glotze.

Als Sachbearbeiterin bei UnityKabeldings konnte man säumige Zahler zur SOFORTIGEN Zahlung aller Rückstände innerhalb weniger Stunden bringen: Man musste nur die TV-Verbindung während eines Deutschland-Spieles kappen :D. Heutzutage müsste man zugegebenermaßen auch gleich noch beim Internet den Schalter umlegen ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#14
 Von 
Paul202020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke an alle die mir da weitergeholfen haben.
Nun habe ich 2 letzte kurze Fragen.

1. Wenn die Polizei doch weiß sie kommen nicht in einem iPhone 6 rein,warum behalten sie es denn bzw. Ziehen Sie es ein. (Habe es eh online komplett sperren lassen,also die Chance da reinzukommen ist gleich 0.)

2. Sie haben ja 2 weitere Handys eingezogen die zwar bei mir waren,aber ursprünglich nicht mir gehören.
Was passiert eig. Wenn die Polizei die 2 Handys knacken (samsung) und finden Sachen was zwar nichts mit der eigentliche Sache zutun hat,aber dennoch sagen wir mal nicht wirklich gut ist. Dürfen sie es dennoch in einem anderen Strafprozess gegen mich verwenden?

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ja, natürlich. Letztlich ist alles verwertbar, was gefunden wird, auch sog. Zufallsfunde. Und die durchsuchenden Beamte nehmen immer alles mit, was relevant sein könnte. Die Auswertung durch Fachleute ist der nächste Schritt.

wirdwerden

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Noch in Ergänzung. Es muss ja wegen der Funde kein neues Verfahren eingeleitet werden. Der Staatsanwalt ermittelt dann in eben nicht nur wegen Tatvorwurf A sondern auch noch wegen Tatvorwurf B.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Paul202020):
Wenn die Polizei doch weiß sie kommen nicht in einem iPhone 6 rein,warum behalten sie es denn bzw. Ziehen Sie es ein.

Wie schon in #1 erwähnt. Es ist derzeit nicht hackbar. Kann sich aber jederzeit ändern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Paul202020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann muss ich wohl hoffen ,das mein Anwalt da was richten kann.

0x Hilfreiche Antwort

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