Richterin beruft sich in Scheidungsverfahren auf Koran
AFP VOM 21.3.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 6629 Aufrufe Mehr zum Thema:Scheidung, Marokko, Züchtigungsrecht, Züchtigung
Amtsgericht zieht betroffene Richterin vom Fall ab
In einem Frankfurter Scheidungsverfahren hat sich eine Familienrichterin bei einer Entscheidung auf den Koran berufen. Sie wurde am Mittwoch als befangen erklärt und damit von dem Fall abgezogen, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main mitteilte. Sie hatte demnach im Rahmen des Verfahrens darauf hingewiesen, dass das Paar aus "dem marokkanischen Kulturkreis" stamme, "für den es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe." In einer dienstlichen Erklärung zu dem von der Anwältin der Ehefrau gestellten Befangenheitsantrag habe sie ihre rechtliche Einschätzung dann unter Bezug auf eine Stelle im Koran verdeutlicht.
Das Paar heiratete laut Amtsgericht im Jahr 2001 "gemäß den Vorschriften des Korans". Seit Mai 2006 leben die beiden getrennt voneinander. Im vergangenen Juni untersagte das Familiengericht in einem Verfahren nach dem so genannten Gewaltschutzgesetz dem Mann, sich der Wohnung der Frau weiter als bis auf eine Entfernung von 50 Metern zu nähern. Diese beantragte den Angaben zufolge die sofortige Scheidung, weil sie von ihrem Mann schwer misshandelt und auch noch nach der Trennung von ihm bedroht worden sei.
Für eine Scheidung muss eine Ehe nach deutschem Recht als gescheitert erklärt werden. Dies wird gewöhnlich nach einem Trennungsjahr festgestellt. Eine vorherige Scheidung ist nur bei einer "unzumutbaren Härte" möglich. Die Ehefrau beantragte nun vor Gericht Prozesskostenhilfe, um eine vorzeitige Scheidung nach der Härtefallregelung zu erreichen. Die zuständige Richterin wies die Frau dabei darauf hin, dass nach ihrer Bewertung die Voraussetzungen für eine Härtefallentscheidung nicht vorlägen. In diesem Zusammenhang nahm sie Bezug auf den "marokkanischen Kulturkreis", in dem das Züchtigungsrecht des Mannes nicht unüblich sei. Sie schlug vor, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen.
Die Anwältin beantragte aufgrund der Begründung im Januar, die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Diesem Antrag gab ein anderer Richter am Mittwoch statt. Seine Entscheidung ist nicht anfechtbar. Für das Scheidungsverfahren ist daher ab jetzt eine andere Richterin zuständig.
Die Islamismus-Expertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kristina Köhler (CDU), bezeichnete den Fall als "verheerendes Signal für muslimische Frauen". Es sei "unerträglich und widerlich", wenn die Frauen von einem deutschen Gericht auf ein vermeintliches islamisches Züchtigungsrecht verwiesen würden. Eine Richterin an einem deutschen Familiengericht habe sich an das Zivilrecht und nicht an das islamische Recht zu halten. Es gebe in Deutschland kein Züchtigungsrecht, auch nicht für islamische Männer.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes zeigte sich empört und forderte ein Diszplinarverfahren gegen die Richterin. Es könne doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land religiöse Regeln zur Rechtfertigung einer Misshandlung herangezogen würden, erklärte die Geschäftsführerin der Organisation, Christa Stolle.
21. März 2007 - 16.45 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2007
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