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Richterbund-Chef bedauert Äußerungen über Folter

AFP VOM 26.2.2003 | Nachrichten - Aktuelles | 15102 Aufrufe
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Folter, Folterverbot, Metzler

- Mackenroth: "Folterverbot steht nicht zur Disposition"

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, bedauert die von ihm ausgelöste Diskussion um Folter bei Polizeiverhören. "Selbstverständlich steht auch nach meiner Auffassung das Folterverbot nicht zur Disposition", erklärte Mackenroth in einem Rundbrief an die Mitglieder des Richterbundes. Seine "differenzierten Überlegungen" zum Vorgehen der Frankfurter Polizei im Fall Jakob von Metzler seien in der öffentlichen Debatte nur verengt wiedergegeben worden.

Mackenroth hatte in der vergangenen Woche in einem Zeitungsinterview gesagt, die Anwendung von Folter sei unter gewissen Umständen "vorstellbar". Er sprach von Fällen, in denen durch Folter "ein höherwertiges Rechtsgut zu retten" sei. Dafür hatte er harsche Kritik und Rücktrittsforderungen einstecken müssen.

In dem Rundbrief relativierte Mackenroth diese Äußerung. Er habe nur deutlich machen wollen, dass das Handeln der Polizei im Fall von Metzler juristisch geprüft werden müsse und man die Beamten nicht vorverurteilen dürfe, versicherte der Jurist. Er bedauere deshalb "die Dimension und die Tendenz der rechtspolitischen Diskussion, die ich mit meinen Äußerungen veranlasst habe." An der Folter-Debatte werde er sich fortan nicht mehr beteiligen, weil sie in eine inakzeptable Richtung führe.

24. Februar 2003 - 14.38 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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