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Richterbund-Chef Mackenroth: Anwendung von Folter ist "vorstellbar"

AFP VOM 19.2.2003 | Nachrichten - Aktuelles | 4021 Aufrufe
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Folter, Vernehmung, Aussage

Abwägung soll aber von Justiz kontrolliert werden

Die Anwendung von Folter ist nach Ansicht des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, unter gewissen Umständen "vorstellbar". Es seien "Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", sagte Mackenroth dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe). Als Beispiel nannte er die Möglichkeit, Terroranschläge wie die des 11. September 2001 zu verhindern.

Zugleich verteidigte Mackenroth das Vorgehen der Frankfurter Polizei im Fall Jakob von Metzler. Ausdrücklich lobte er, dass die Polizei den Vorgang in den Akten festgehalten hat. "Ich habe Hochachtung vor dem Mut des Polizeibeamten, seinen Gewissenskonflikt durch einen Vermerk öffentlich zu machen". Abwägungen in solchen Extremfällen müssten aber der Kontrolle der Justiz unterworfen werden. "Wenn es bei einer Folterdrohung bleibt und tatsächlich nicht gefoltert wird, kann man es sich umso eher vorstellen, dass dies in besonderen Situationen zulässig ist", sagte er weiter.

Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte nach der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler dem Verdächtigen Magnus G. Folter angedroht, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt verteidigt Daschners Vorgehen und sagt, er halte es "ohne jede Einschränkung für richtig", weil noch Hoffnung bestanden habe, den Elfjährigen lebend zu finden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Anfangsverdachts der Aussageerpressung.

19. Februar 2003 - 16.51 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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