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Revisionsprozess um Hungertod von Jacqueline begonnen - 1/1
AFP vom 2.2.2009   4261 Aufrufe    Leserwertung: 5,0 (1 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Revisionsprozess um Hungertod von Jacqueline begonnen

Eltern wegen Mordes vor dem Landgericht Gießen

Vor dem Landgericht Gießen hat der Revisionsprozess um den Hungertod der kleinen Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen begonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein erstes Urteil des Landgerichts Marburgs aufgehoben, das die Eltern des 14 Monate alten Mädchens zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt hatte. Die 23-jährige Mutter und der 35 Jahre alte Vater müssen sich in Gießen nun erneut wegen Mordes vor Gericht verantworten.




Das Gericht in Marburg hatte die Mutter Judith H. wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener zu acht Jahren Haft verurteilt; den Vorwurf des Mordes hielt die Kammer dagegen nicht für erwiesen. Die Mutter soll Jacqueline in den Wochen vor deren Tod nicht mehr ausreichend gefüttert haben. Der Vater Guido H. wurde seinerzeit von den Marburger Richtern wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll sich nicht um seine Tochter gekümmert und nichts gegen ihre Unterernährung unternommen haben.

Das Schicksal von Jacqueline war im März 2007 bekanntgeworden, als ihre Mutter Hilfe bei einer Ärztin suchte. Diese konnte jedoch nur noch den Tod des Kindes feststellen. Mit sechs Kilogramm wog Jacqueline nur halb so viel wie andere Kinder in ihrem Alter.

2. Februar 2009 - 11.09 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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Von guest-12310.02.2009 12:29:31 am 02.02.2009 16:21

Ja, der Fall erschüttert mich sehr, wie Kinder hier in unserem Land aufgrund von Lieblosigkeit und mangelnder Verantwortung seitens der Eltern leiden müssen. Die Mutter trägt lt. Interpretation des Urteils die Hauptschuld, da sie ("acht Jahren Haft verurteilt") mehr Haftstrafe erhalten hat als der Vater( " drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt."). Der Vater hätte zu gleichen Teilen die gleiche Schwere an Strafe erhalten müssen. Lischka
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