
Vor dem Landgericht Gießen hat der Revisionsprozess um den Hungertod der kleinen Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen begonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein erstes Urteil des Landgerichts Marburgs aufgehoben, das die Eltern des 14 Monate alten Mädchens zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt hatte. Die 23-jährige Mutter und der 35 Jahre alte Vater müssen sich in Gießen nun erneut wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Das Gericht in Marburg hatte die Mutter Judith H. wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener zu acht Jahren Haft verurteilt; den Vorwurf des Mordes hielt die Kammer dagegen nicht für erwiesen. Die Mutter soll Jacqueline in den Wochen vor deren Tod nicht mehr ausreichend gefüttert haben. Der Vater Guido H. wurde seinerzeit von den Marburger Richtern wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll sich nicht um seine Tochter gekümmert und nichts gegen ihre Unterernährung unternommen haben.
Das Schicksal von Jacqueline war im März 2007 bekanntgeworden, als ihre Mutter Hilfe bei einer Ärztin suchte. Diese konnte jedoch nur noch den Tod des Kindes feststellen. Mit sechs Kilogramm wog Jacqueline nur halb so viel wie andere Kinder in ihrem Alter.
2. Februar 2009 - 11.09 Uhr
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