Vor Gericht standen ursprünglich zwölf Beschuldigte
Im Fall des seit September 2001 spurlos verschwundenen Pascal erhebt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Zuge des Revisionsverfahrens nur noch Vorwürfe gegen vier der ursprünglich zwölf Angeklagten. Drei Beschuldigten wird Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und Mord vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Einem weiteren Angeklagten wird Vergewaltigung und sexueller Missbrauch zur Last gelegt. Die Urteile gegen die übrigen acht Angeklagten sind damit nach Angaben einer Sprecherin der Staatswaltschaft rechtskräftig.
In dem bundesweit Aufsehen erregenden Mammutprozess standen zwölf Männer und Frauen vor Gericht. Den Hauptangeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, den damals Fünfjährigen im Hinterzimmer einer Kneipe vergewaltigt und getötet zu haben. Im September vergangenen Jahres sprach das Landgericht Saarbrücken alle Beschuldigten aus Mangel an Beweisen frei.
Die Revision begründet die Staatsanwaltschaft vor allem damit, dass das Gericht bei der Beweisführung "völlig unterschiedliche Maßstäbe" angelegt habe. Nach Auffassung der Anklagebehörde wurden entlastende Gesichtspunkte stärker als belastende Punkte berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb, das Verfahren an eine andere Kammer des Landgericht zu verweisen. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof(BGH) entscheiden.
Bernhard Trögl, Pleinfeld beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Verkehrszivilrecht, Familienrecht und hat Interessensschwerpunkte: Zivilrecht, Versicherungsrecht.