
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wird Revision gegen die Freisprüche im Mannesmann-Prozess einlegen. Dies kündigte die Behörde in Düsseldorf an. Damit muss sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom Donnerstag befassen. Nach Eingang des schriftlichen Urteils hat die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit, um die Revision beim BGH zu begründen.
Die FDP fordert derweil Änderungen am Strafrecht und am Aktienrecht. "Die schwammigen Kriterien der Untreue müssen klarer definiert werden", sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagfraktion, Rainer Funke, der "Berliner Zeitung". Er sprach sich auch für Änderungen des Aktienrechts aus. Dort müsse präzisiert werden, was unter einer angemessenen Vergütung zu verstehen sei.
"Der Prozess zeigt, wie unsicher der Rechtsboden auch für die Verantwortlichen von Unternehmen ist", sagte der FDP-Politiker. Klare Gesetze lägen auch in deren Interesse. "Dann hängen Aufsichtsräte nicht mehr im luftleeren Raum", sagte Funke.
Die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer hatte die Freisprüche damit begründet, dass den sechs Angeklagten keine strafrechtlichen Verfehlungen im Zusammenhang mit den Millionenzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone nachgewiesen werden könnten. Allerdings betonte das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich, dass die Prämien und Abfindungen für aktive und frühere Mannesmann-Manager aktienrechtlich unzulässig gewesen seien. Auf der Anklagebank hatten unter anderem Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Konzernchef Klaus Esser sowie der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel gesessen.
23. Juli 2004 - 11.19 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
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