Hallo zusammen,
ich bin wieder mal auf der suche nach ein paar passenden Antworten. Ich bin als Rettungsassisten in einer Festanstellung tätig. Ich möchte nebenbei ein "Kleinunternehmernach nach §19 UStG" gründen. Es geht sich um Verkauf von Medizinprodukte und um Dienstleistungen auf Honorar/Provisionsbasis. (Alles aus dem Medizin/Gesundheitsbereich)
Meine Frage ist nun, soll ich das o.g §19 UStg anwenden oder habe ich durch den Katalogberuf Rettungsassistent die Möglichkeit als Freiberufler tätig zu sein? Dadurch wäre ich von eine Gewerbeanmeldung befreit.
Danke für die Antworten
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-- Editiert Botox24 am 06.10.2012 17:33
Rettungsassistent als Freiberufler ???
6. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2012 | 17:26
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 32x hilfreich)
Rettungsassistent als Freiberufler ???
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2012 | 22:53
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Freiberufler erbringen ihre Leistung vereinfacht ausgedrückt nur mit dem Kopf. Das geht bei einem Rettungsassistenten kaum. Freiberuflich wären nur Vortragsveranstaltungen, Schulungen und Erstellung von Anleitungen, Büchern o.a.
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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2012 | 17:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Ob Freiberuf oder Gewerbe, hat auch nichts mit dem § 19 UStG
zu tun - Freiberufler sind lediglich von der Gewerbesteuer befreit.
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