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Retoure in die Niederlande verloren - wer haftet?

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Retoure in die Niederlande verloren - wer haftet?

Guten Abend,
mich würde Ihre Meinung zu folgendem Fall interessieren:
Käufer K kauft in einem Internetshop eines sehr bekannten niederländischen Herstellers drei Paar Schuhe, zahlt diese per Kreditkarte.
Zwei Paar möchte/muss er retournieren. Er schreibt den Shop an und bittet um Instruktionen wie die Retoure ablaufen soll (Retourenlabel lag der Sendung nicht bei). Einige Tage später erhält er eine RMA und ein Label (siehe Link) zum Ausdrucken
http://www.bilder-space.de/bilder/35ca7c-1307378440.jpg
Seit der Retoure ist nun fast ein Monat vergangen, laut Homepage werden Kaufpreiserstattungen innerhalb 10 Werktagen nach Eingang der Retoure vorgenommen. Diesbezügliche E-Mails wurden bis dato nicht beantwortet - K fürchtet, dass die Sendung verloren gegangen ist. Wer haftet? Gibt es für K eine Möglichkeit sein Geld wiederzubekommen?

Danke im voraus für jede Antwort.



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-- Editiert am 06.06.2011 18:41


von fb256897-58 am 06.06.2011 18:38
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Retoure in die Niederlande verloren - wer haftet?
quote:
K fürchtet, dass die Sendung verloren gegangen ist.

Was sagt denn die Sendungsverfolgung?



quote:
Wer haftet?

Was genau war denn der Returengrund?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 07.06.2011 04:01
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Retoure in die Niederlande verloren - wer haftet?
Eine Sendungsverfolgung gibt es - da laut Postmitarbeiterin zu diesem Label keine Quittung erstellt wird - nicht.

Der Retouregrund war, dass die Schuhe a) nicht gepasst haben und b) nicht gut verarbeitet waren.



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von fb256897-58 am 07.06.2011 10:48
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Retoure in die Niederlande verloren - wer haftet?
Gibt es einen Einlieferungsbeleg?

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von Steffen Meier am 07.06.2011 11:22
Status: Philosoph (694 Beiträge)
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>Retoure in die Niederlande verloren - wer haftet?
Es gibt einen Beleg, allerdings keinen üblichen Einlieferungsbeleg. Falls hier jemand schon mal etwas als Warensendung verschickt hat, wird er den Beleg "Labelfreimachung" kennen. Man kann also belegen, dass man an Tag X in der Postfiliale Y etwas verschickt hat, allerdings nicht was und an wen. Bei der Art des Labels sei dies, laut Auskunft der Postmitarbeiterin, normal.



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von fb256897-58 am 07.06.2011 14:00
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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