>Retnerin und Zuschuss + Minijob
quote:
wie viel wird von dem Gehalt für den Zuschuss abgezogen?
Von dem Gehalt wird nichts abgezogen, aber der Zuschuss verringert sich ein wenig.
Bei einem Zuschuss als ALG II vermindert sich der Zuschuss um 80 % vom Erwerbseinkommen über 100,-, also um 80 % von 50,-, also um 40,-.
Bei einem Zuschuss als "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach dem Vierten Kapitel des SGB II bleiben von 150,- genau 45,- nicht anrechenbar laut §
82 SGB XII:
"(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28."
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
von Gerd aus Berlin am 19.05.2011 02:15
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
Userwertung:
3,5
(von 51 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden