Resturlaub zweite Jahreshälfte

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Al_Pacino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub zweite Jahreshälfte

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Anfrage.
Ich habe zum 31.07.2017 gekündigt und fange bei meinem AG zum 01.08.2017 an. Mein Urlaub bei meinem alten AG beträgt 28 Tage und bei meinem neuen 30 Tage. Jetzt habe ich bei meinem alten AG von 28 noch 10 Tage über. Nach meiner Recherche kann ich die wohl mit in das neue Arbeitsverhältnis mitnehmen aber dies möchte ich absolut nicht. Die Anfrage auf Auszahlung dieser 10 Tage wurde verweigert, "weil diese wohl anteilig in das neue Arbeitsverhältnis eingehen. " Das war die Aussage vom alten AG. Bei meinem neuen AG werde ich keinen Urlaub nehmen für die nächsten 6 Monate.

Auserdem war ich für 2 Wochen im Juli krank während meines bantragten Urlaubs. Wird mein Urlaub durch meine Kranktage ersetzt oder gilt hier mein Krankheitstage.



Ich weiß nicht mehr weiter. Kann mir jemand weiterhelfen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Welche Klausel findet sich im Arbeitsvertrag zum Urlaub? (Also Urlaubsanspruch inkl. evtl. Regelungen zu unterjährigem Ausscheiden)

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#2
 Von 
Al_Pacino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in meinem AV steht im Passus Kündigung nichts über den Verbleib bzw die Handhabe des Resturlaubes bei Kündigung. Im Passus Urlaub gibts lediglich den Hinweis das alle weiteren Regelungen dem BUrlG zu entnehmen ist.

Die Diskussiom habe ich schon seit einem Monat mit meinem AG. Erst wollten Sie mie im Juli den anteiligen Urlaub gewähren und nach dem Hinweis der Kündigung in dee zweiten Jahreshälfte jetzt voll. So langsam bin ich es echt Leid :(

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bitte die vollständigen Klauseln im Wortlaut.

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#4
 Von 
Al_Pacino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Bitte die vollständigen Klauseln im Wortlaut.


Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig von der Befristung mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten schriftlich geltend zu machen. Bei Nichteinhaltung der Frist sind die
Ansprüche verfallen.

Urlaub
Der Urlaub dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dern Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Der Erholungsurlaub wird für das laufende Kalenderjahr gewährt. Er beträgt 28 Tage (5-Tage-Woche). Für alle nicht aufgeführten Regelungen giit das BUrlG in der jeweils gültigen Fassung.



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#5
 Von 
Al_Pacino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir echt keiner weiterhelfen? :sad:

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

§7 Abs. 4 BUrlG ist doch eindeutig: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Resturlaub muss ausgezahlt werden, wenn er nicht mehr rechtzeitig genommen werden kann.
Der jetzige Arbeitgeber kann die Pflicht nicht einfach auf den nächsten Arbeitgeber abschieben.
Andererseits müssen Sie natürlich die Frage beantworten, warum Sie den Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben.
Urlaub der wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte, zählt nicht als Urlaub. Die Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs muss natürlich dann auch dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden incl. AU-Bescheinigung - auch vom Urlaubsort aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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